Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung | |
Ergebnisse eines Seminars vom 23.03.2000 |
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Mit der Unterzeichnung des europäischen Regionalabkommens zum Schutz der Fledermäuse verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, den Schutz der Fledermäuse in geeigneter Form sicherzustellen. In den Fachplanungen des Naturschutzes sind Fledermäuse daher zukünftig stärker als bisher zu berücksichtigen. In der Kartierungspraxis gelten Fledermäuse im Gegensatz zu Pflanzen und Vögeln jedoch als im Gelände schwer erfassbar. Mehrjährige Erfahrungen in den Niederlanden und mittlerweile auch in Deutschland widerlegen dieses verbreitete Vorurteil. Bat-Detektoren und andere Methoden erlauben die zuverlässige Erfassung und Bestimmung auch für Zwecke der Raum- und Eingriffsplanung. Darüber hinaus zeigen die umfangreichen niederländischen Erfahrungen der letzten Jahre, dass Fledermäuse aufgrund ihrer artspezifischen Habitatanforderungen ebenso gut zur Bewertung von Lebensräumen geeignet sind wie Pflanzen, Vögel oder Wirbellose. Auf die speziellen Belange der Landschafts- und Eingriffsplanung ausgerichtet, informierte der Workshop umfassend über die Möglichkeiten und Grenzen der Fledermauskartierung in der fachlichen Praxis. Zunächst gab Bärbel Pott-Dörfer (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hildesheim) eine fachliche Einführung zur Ökologie, Verbreitung und Gefährdung von Fledermäusen. Im weiteren ging sie auf das in Niedersachsen erfolgreich tätige Netz der Fledermausmelder ein, mit deren Hilfe es gelänge, ein zuverlässiges Bild zur Verbreitung der Arten zu erstellen. Hermann Limpens (eco consult & project management, Wageningen) setzte sich in seinem Beitrag mit der Qualität, dem Raumbezug und der Wertigkeit von Fledermausdaten, die als Grundlagen für eine Beurteilung von Fledermausvorkommen herangezogen werden, auseinander. Er ging auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Nachweismethoden (z.B. Netzfang, Sichtbeobachtung, Quartieruntersuchungen, Bat-Detector) ein. Die Qualität und Aussagekraft der Fledermausdaten sei abhängig von der Fledermausart, der eingesetzten Methode, der Erfahrung des Beobachters, der verfügbaren Zeit/Arbeit und dem Erfassungszeitraum. Im Zusammenhang mit den Belangen der Fachplanungen des Naturschutzes gelte es, insbesondere den Aspekten ‚home range’ und Landschaftsnutzung besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da die Arten in ihren Raumansprüchen erhebliche Unterschiede zeigten. Arten wie der Teichfledermaus würden sich bei ihren Jagdflügen bis zu 25 km vom Tagesquartier entfernen. Der Bau einer Autobahn habe daher unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld der Trasse, sondern könne auch weiträumige Folgen haben, wenn beispielsweise „Flugstraßen" von Fledermäusen durchtrennt würden. Diese "Flugstrassen", die sich an strukturgebenden Landschaftselementen (z.B. Hecken, Gewässern) ausrichten würden, nutzten etliche Fledermausarten um über Distanzen von 10 bis 25 km aus den Quartieren in die Jagdgebiete einzufliegen. Gerade aus dem Raum-Zeit-Verhalten der Fledermäuse erwachsen daher auch besondere Anforderungen an die Bearbeitung dieser Tiergruppe im Rahmen von naturschutzplanerischen Gutachten. Damit die im Rahmen der Gutachtenerstellung erhobenen Daten eine verlässliche Grundlage für die Planung darstellen können, müssen methodische Mindeststandards erfüllt werden. Sporadisch durchgeführte Datenaufnahmen lieferten, so Lothar Bach (Freilandforschung, Zoologische Gutachten, Bremen), in aller Regel keine aussagekräftigen Ergebnisse. Aufgrund der Erfahrungen, die er anlässlich zweier Untersuchungen zu einer Straßenbahnplanung in Bremen/Lilienthal und zu einer Windkraftplanung bei Stade habe gewinnen können, empfehle er, im Zeitraum von Mai bis September mindestens 5 bis 7 Begehungen mit Detektoren durchzuführen. Die Begehungen sollten zu allen relevanten Nachtzeiten (abends, nachts, morgens) erfolgen. Es genüge auch nicht nur die Quartiere und/oder Jagdgebiete zu ermitteln, da auch die „Flugstraßen" eine große Bedeutung für die vorkommenden Fledermäuse hätten. Dr. Robert Brinkmann (Gundelfingen) ergänzte, dass unterschiedliche Planungstypen und –ebenen unterschiedliche Fragestellungen bedingen würden. Daraus ergäben sich verschiedene Untersuchungsansätze für die Landschafts-/Naturschutzplanung, die Eingriffsregelung (§8 BNatschG), die Umweltverträglichkeitsstudien (UVPG) oder die FFH-Verträglichkeitsstudien (§ 19c/d BNatschG) [Vortragsskript]. Manuela Plötz-Ehlert und Werner Rohs (Amt für Straßen- und Verkehrswesen, Eschwege) informierten abschließend über die Erfassung und Bewertung faunistischer Daten sowie ihre problemorientierte und zielgerichtete Verwendung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen [Vortragsskript]. LITERATUREMPFEHLUNGEN Ralf Schulte, NABU-Akademie Gut Sunder
Zitatempfehlung: Schulte, Ralf (2001): Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung. Ergebnisse des Seminars vom 23.03.2000 der NABU-Akademie Gut Sunder. www.nabu-akademie.de/berichte/00fleder_1.htm (15.03.2001) |
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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder. |