Fledermausschutz im Rahmen der Landschaftsplanung

Vortrag von Dr. Robert Brinkmann anlässlich des Seminars "Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung" vom 23.03.2000


Einleitung * Nutzung verschiedener Landschaftselemente im Raum-Zeit-System der Fledermäuse * Landschaftsplanung * Ein Beispiel aus der Planungspraxis: Der Landschaftsplan Nenndorf * Hinweise zur Erstellung fledermauskundlicher Planungsbeiträge * Quellen


1 Einleitung

Der Schutz der einheimischen Fledermäuse hat sich in früheren Jahren überwiegend auf den Schutz der Quartiere konzentriert. (vgl. z.B. KULZER, BASTIAN & FIEDLER 1987). So konnten z.B bei Renovationen von Dachstühlen durch die Mitwirkung von sachkundigen Fledermausschützern Wochenstuben des Großen Mausohrs erhalten werden. Die als Winterquartier von Fledermäusen genutzten Höhlen und Stollen wurden vergittert, um Störungen zu minimieren. In Wäldern wurde das Höhlenangebot für Fledermäuse durch das Aufhängen von speziellen Fledermausnistkästen erweitert.

Mit zunehmender Kenntnis der Ökologie der einheimischen Fledermäuse wurde auch der Schutz und die Entwicklung weiterer Teillebensräume, z.B. der Jagdhabitate verfolgt (z.B. STUTZ & HAFFNER 1993). Heute wissen wir, dass ein zeitgemäßer Fledermausschutz alle Teillebensräume einer Fledermausspopulation im Blick halten muß. Dementsprechend muß die Suche nach Gefährdungsursachen und möglichen Schutzmaßnahmen im Rahmen einer gesamtlandschaftlichen Betrachtung erfolgen (JANSEN & LIMPENS 1997, KAPTEYN 1995).

Ein geeignetes Instrument zur Durchführung solcher Analysen und Erabeitung von Konzepten bietet die Landschaftsplanung. Sie ist das Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele der Naturschutzgesetze. In den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt eines der zentralen Anliegen. Dementsprechend muß auch der Schutz der als hochgradig gefährdet eingestuften Fledermäuse Gegenstand der Landschaftsplanung sein.

Im diesem Beitrag soll thematisiert werden, welche Möglichkeiten sich durch die Landschaftsplanung für den Fledermausschutz bieten und wo sich Grenzen abzeichnen.

2 Nutzung verschiedener Landschaftselemente im Raum-Zeit-System der Fledermäuse

Fledermäuse sind als flugfähige und dadurch hochmobile Säugetiere in der Lage, verschiedenste Lebensräume zu nutzen. Die unterschiedlichen Sommer- und Winterquartiere sowie Jagdhabitate liegen zumeist räumlich mehr oder weniger weit voneinander entfernt und werden im Jahreszyklus zu bestimmten Zeiten aufgesucht. Diese funktionalen Beziehungen zwischen den einzelnen Lebensräumen gilt es für einen umfassenden Fledermausschutz zu berücksichtigen. Sie sollen im folgenden im Überblick dargestellt werden (ausführlichere Beschreibungen finden sich z.B. bei GEBHARD 1997, HELVERSEN 1989, LIMPENS, MOSTERT & BONGERS 1997, NEUWEILER 1993 oder SCHOBER & GRIMMBERGER 1987).

Alle einheimischen Fledermäuse verbringen den Tag in störungsfreien Quartieren, wo sie in der Regel in Tageslethargie (Torpor) verfallen, um möglichst wenig Energie zu verbrauchen. In der Nacht fliegen sie zum Nahrungserwerb in ihre Jagdhabitate. Aufgrund ihrer Fähigkeit zur Echoortung sind sie in der Lage sich auch bei völliger Dunkelheit zu orientieren und Nahrung, z.B. nachtaktive Fluginsekten zu erbeuten. Für den aktiven Flug wird sehr viel Energie verbraucht. Dies muß durch eine große Nahrungsaufnahme wieder kompensiert werden. Fledermäuse sind daher auf ergiebige Nahrungsressourcen ebenso angewiesen wie auf störungsfreie Tagesquartiere (NEUWEILER 1993).

Fast alle Fledermäuse nutzen unterschiedliche Tagesquartiere und Jagdhabitate. Während zu den verschiedenen Quartiertypen wie Baumhöhlen, Dachböden oder Spalten an Gebäuden viele Beobachtungen vorliegen, ist der Kenntnisstand über die Jagdhabitate durch Kotanalysen und Telemetrie (Besenderung einzelner Tiere) vor allem in den letzten Jahren ständig vergrößert worden.

So jagt z.B. das Große Mausohr, dessen Sommerquartiere in großen Dachräumen von Gebäuden in der Mehrzahl seit langem bekannt sind, in lichten Wäldern (AUDET 1990) oder auch auf frisch gemähten Wiesen und Weiden in der Kulturlandschaft (GÜTTINGER 1996). Wichtig ist, dass der Boden frei zugänglich ist, damit die Mausohren ihre bevorzugte Beute, am Boden lebende Laufkäfer, auch erreichen. Die Jagdhabitate liegen dabei in bis zu 10-15 Kilometern Entfernung von der Wochenstube (GÜTTINGER 1996, LIEGL & HELVERSEN 1987). Einen ähnlich großen Aktionsradius konnte KRONWITTER (1988) für den Großen Abendsegler nachweisen.

Kleinere Arten besitzen überwiegend auch einen kleineren Aktionsradius, so z.B. das Braune Langohr (FUHRMANN & SEITZ 1992). Es jagt nahe an der Vegetation und „sammelt" auch Beutetiere von der Vegetation ab. Hierzu hat diese Art eine spezielle Echoortung entwickelt, die die Umgebung im Nahbereich gut abbildet. Die weitere Umgebung kann von dieser Art aber offenbar nicht wahrgenommen werden. Auf diese eingeschränkte Wahrnehmung führen LIMPENS & KAPTEYN (1991) das Phänomen zurück, dass viele Fledermausarten beim freien Flug eine enge Bindung an linienförmige Landschaftselemente aufweisen. So benutzen z.B. Wasserfledermäuse Hecken oder Alleen als Leitlinie auf ihrem Weg vom Tagesquartier (in einem Waldgebiet) in das Jagdhabitat (bevorzugt freie Wasserflächen) (RIEGER et al. 1990).

Auch für viele andere Arten liegen Beobachtungen von Flugstraßen vor, die sogar über mehrere Jahre, d.h. traditionell genutzt werden (LIMPENS & KAPTEYN 1991).

Die Tagesquartiere sind keine konstante Größe, sondern werden bei fast allen Arten in gewissen Abständen gewechselt. Eine ausgeprägten Quartierwechsel zeigen baumhöhlenbewohnende Arten wie Bechsteinfledermaus (WOLZ 1986) oder auch Große Abendsegler (KRONWITTER 1988). Selbst vom Großen Mausohr, das als besonders quartiertreu gilt, werden immer wieder Wechsel zwischen benachbarten Kolonien beobachtet (ROER 1988). Die Beziehung zwischen Tagesquartier und Jagdhabitat also dynamisch. Sie impliziert die Möglichkeit des Wechsels zwischen verschiedenen Quartieren und vermutlich auch verschiedenen Jagdhabitaten im Jahresverlauf.

Das Quartiersystem wird bei vielen Arten duch die Ausbildung von Paarungsquartieren noch komplexer. Dies ist im Besonderen vom Großen Abendsegler gut bekannt, bei dem im Sommer und Frühherbst die fortpflanzungsaktiven Männchen Paarungsquartiere zumeist in Baumhöhlen besetzen. Vom Eingangsbereich der Höhle aus versuchen sie durch Werberufe Geschlechtspartner anzulocken (vgl. ausführlich GEBHARD 1997). Solche Paarungsquartiere sind auch vom Kleinen Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus bekannt. Die Zwergfledermaus grenzt regelrechte Paarungsterritorien durch Patrouillenflüge ab. Innerhalb eines solchen Territoriums liegt zumeist auch das Quartier (GERELL & LUNDBERG 1985, LUNDBERG 1990).

Andere Fledermausarten, z.B. die Bartfledermäuse, nutzen die im Spätsommer und Herbst zu beobachtenden „Schwärmphasen" zur Geschlechterfindung (KIEFER, SCHREIBER & VEITH 1994). Als „Schwärmen" wird die erhöhte Flugaktivität von Fledermäusen vor Höhlen und Stollen bezeichnet (FENTON 1969). Neben der spätsommerlichen gibt es auch eine weniger ausgeprägte Schwärmphase im Frühsommer, nachdem die Tiere das Winterquartier verlassen haben und die Wochenstuben noch nicht gegründet sind (vgl. HARRIJE 1994).

Neben der Funktion als Balz- und Paarungsplatz wird das Schwärmen noch in anderer Weise gedeutet. Nach der Auflösung der Wochenstuben suchen Elterntiere und Jungtiere gemeinsam die bekannten Winterquartiere auf. So können Informationen auf die nächste Generation übertragen werden. HELVERSEN (1989) bezeichnet das Schwärmen treffend als den Aufbau eines „kollektiven Informationsspeichers" einer Population.

Die Höhlen und Stollen, vor denen das Schwärmen zu beobachten ist, werden häufig auch als Winterquartier genutzt. Erst die Fähigkeit der Fledermäuse zum Winterschlaf hat die dauerhaufte Besiedlung Nord- und Mitteleuropas ermöglicht. Durch die Reduktion der Körperfunktionen auf ein Minimum kann der Energieverbrauch soweit reduziert werden, dass die Zeit ohne Nahrungsangebot mit Hilfe der im Sommer angelegten Fettreserven überbrückt werden kann.

Die Winterquartiere liegen für zahlreiche Arten räumlich von den Sommerquartieren getrennt. So überwintern z.B. die im Sommer im mitteleuropäischen Tiefland anzutreffenden Teichfledermäuse in den Höhlen und Stollen am nördlichen Rand der Mittelgebirge (DENSE, TAAKE & MÄSCHER 1996). Es wird vermutet, dass die Teichfledermäuse die Winterquartiere über das System der größeren Fließgewässer, die sie als Leitlinien nutzen, erreichen.

Einige der Fledermausarten, z.B. Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus, sind zu Fernwanderungen über mehrere hundert und sogar über tausend Kilometer in der Lage. Teile der Population verlassen den Nordosten Mitteleuropas nach der Jungenaufzucht und ziehen in den Südwesten Mitteleuropas, um sich dort zu paaren und zu überwintern. Beim Großen Abendsegler ziehen in der Mehrzahl offenbar nur die Weibchen und die diesjährigen Jungtiere, während ein Großteil der Männchen im Südwesten verbleibt. Dort werden dann im Sommer in den Quartieren fast ausschließlich Aggregationen von Männchen angetroffen (vgl. GEBHARD 1997).

Viele Fragen zum Raum-Zeit-System von Fledermauspopulationen sind noch unbeantwortet. Dies gilt vor allem für die großräumigen Ortsveränderungen zwischen den Sommer- und Winterquartieren. Welche Landschaftselemente - abgesehen von den Paarungsquartieren - für diese Zeit des Lebenszyklus von Bedeutung sind, ist für viele Arten noch ungeklärt. Wesentlich besser ist der Kenntnisstand zur Beziehung zwischen den Quartieren und Jagdhabitaten sowie den Ansprüchen in diesen Teillebensräumen. Für die Analyse dieser überwiegend großmaßstäblich zu betrachtenden Beziehungen bietet sich die Landschaftsplanung an.

3 Landschaftsplanung

3.1 Entwicklung und Aufgaben

Die Landschaftsplanung wurde mit der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, §§ 5,6) 1976 gesetzlich verankert. Nach der Intention des BNatSchG soll die Landschaftsplanung auf überörtlicher (Land: Landschaftsprogramm, Teil eines Landes: Landschaftsrahmenplan) und örtlicher Ebene (Landschaftsplan) die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellen (Tab. 1). Darunter zählen insbesondere auch die „Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften und Biotope der Tiere und Pflanzen wildlebender Arten, insbesondere der besonders geschützten Arten" (BNatSCHG § 6, Abs. 2), zu denen auch alle einheimischen Fledermausarten zählen. Wirksamkeit sollen die Maßnahmen der Landschaftsplanung durch die Übernahme in die räumliche Gesamtplanung entfalten (Landesraumordnungsprogramm, Regionale Raumordnungsprogramme, Bauleitplanung). Dabei sind die Inhalte der Landschaftsplanung mit denen anderer raumbedeutsamer Planungen abzustimmen (§ 5, Abs. 2 BNatSchG).


Tab. 1: Übersicht über die Ebenen der Landschaftsplanung (in den einzelnen Bundesländern z.T. unterschiedliche Gliederungen und Bezeichnungen)
Ebene Planungsmaßstab Landschaftsplanung Räumliche Gesamtplanung
Land 1:500.000 Landschaftsprogramm Landesraumordnungsprogramm
Landkreis 1:25.000-50.000 Landschaftsrahmenplan Regionales Raumordnungsprogramm
Gemeinde 1:10.000-25.000 Landschaftsplan Flächennutzungsplan
Gemeindeteil 1:1000-5000 Grünordnungsplan Bebauungsplan

Im Bereich der Landschaftsplanung kommt dem BNatSchG die Funktion eines Rahmengesetzes zu. In den überwiegend später verabschiedeten Ländernaturschutzgesetzen wird die Landschaftsplanung unterschiedlich geregelt, so dass derzeit bundesweit verschiedene Planungsansätze existieren. Zum einen wird die Landschaftsplanung eigenständig durchgeführt und besitzt gutachterlichen Charakter (z.B. Niedersachsen, NLVA 1989a,b). Eine Übernahme von Inhalten in die räumliche Gesamtplanung erfolgt im nachhinein (Sekundärintegration). Zum anderen wird die Landschaftsplanung zusammen mit der gesamträumlichen Planung erabeitet und von vornherein integriert (Primärintegration, z.B. Bayern, Übersicht bei LOUIS 1994).

Als Fachplanung für den Naturschutz hat sich eine unabhängig erstellte Landschaftsplanung bewährt, weil sie zunächst die Belange des Naturschutes unabgewogen darstellt und somit für die notwendigen politischen Entscheidungen transparent aufbereitet. Bei einer Primärintegration werden fachplanerische Apekte häufig zurückgestellt. Die Landschaftsplanung kann die Funktion als Fachplanung nicht wahrnehmen. Dies hat z.B. in Bayern dazu geführt, dass mit dem landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramm eine eigene Fachplanung des Arten- und Biotopschutzes etabliert wurde (PLACHTER 1992).

Eine Stärkung hat die Landschaftsplanung auf Ebene der Gemeinde durch die Aufnahme von §8a in das BNatSchG im Rahmen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes von 1993 erfahren (GASSNER 1996a). Als Artikelgesetz galt es unmittelbar auch in den einzelnen Bundesländern. Mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG), welches seit dem 01.01.1998 in Kraft ist, wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung weiterentwickelt und präzisiert.

Eingriffe, die im Rahmen der Bauleitplanung vorbereitet werden (z.B. durch Ausweisung von Wohnbauland) sind demnach bereits auf dieser Ebene in Hinblick auf ihre Vermeidbarkeit zu prüfen, gegebenenfalls notwendige Kompensationsmaßnahmen müssen getroffen werden. Als Grundlage für die Abwägung in der Eingriffsregelung sowie für die Konzeption von Kompensationsmaßnahmen unter funktionalen Gesichtspunken ist ein flächendeckendes landschaftsplanerisches Zielkonzept nötig, wie es in der Landschaftsplanung entwickelt wird (vgl. BANGERT et al. 1997, HOPPENSTEDT & RUNGE 1998). Dieses Zielkonzept ist unabgestimmt darzustellen, damit die Erheblichkeit eines Eingriffs beurteilt werden kann (Erfordernis sachgerechter Abwägung GASSNER 1996b).

3.2 Rahmenbedingungen der Berücksichtigung fledermauskundlicher Belange in der Landschaftsplanung

Neben der Betrachtung der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima und des Landschaftsbildes wird dem Arten- und Biotopschutz traditionell ein breiter Raum in der Landschaftsplanung eingeräumt. Aufgrund der Vielfalt der Arten und Lebensgemeinschaften in den z.T. großen Planungsgebieten lassen sich jedoch kaum alle Aspekte der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Wechselbeziehungen erfassen. Die Grundlagenerfassung ist in der Planungspraxis auf die Kartierung von Biotoptypen und ausgewählten Indikatoren unter den Tier- und Pflanzenarten beschränkt. Diesem Vorgehen liegt die Arbeitshypothese zugrunde, dass durch die zielgerichtete Auswahl der Indikatoren sich die für die Planung relevanten Eigenschaften der Arten und Lebensgemeinschaften abbilden lassen (RECK 1992, 1996, RIECKEN 1992).

Bis Ende der 80er Jahre wurden faunistisch-tierökologische Beiträge im Rahmen der Landschaftsplanung nur in wenigen Fällen erarbeitet. Entsprechend fehlen in vielen Planwerken dieser Generation substantielle Aussagen zum Schutz und zur Entwicklung der Tierwelt und ihrer Lebensräume. Auf diese Defizite wurde vermehrt hingewiesen (z.B. GERKEN et al. 1990, KNOP 1994, RECK 1990, RIECKEN 1990). In der Folgezeit wurden verschiedene Empfehlungen zur Berücksichtigung von Tierarten im Rahmen der Landschaftsplanung erarbeitet (BRINKMANN 1998, RECK 1992, RIECKEN 1992, SPANG 1992 u.a.). In der naturschutzfachlichen Diskussion besteht heute Konsens darüber, dass die Gruppe der Fledermäuse eine wichtige Indikatorgruppe für die Landschaftsplanung sein kann (vgl. BRINKMANN et al. 1996, MAYER & GEIGER 1996).

Fledermäuse, deren Teillebensräume häufig räumlich voneinander getrennt sind (z.B. Tagesquartiere-Jagdhabitate), können funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Lebensräumen verdeutlichen (vgl. Kap. 2). Gerade dieser Aspekt kann aus Biotoptypenkartierungen nur indirekt abgeleitet werden. In ihren Teillebensräumen sind einige Arten auf spezifische Habitatqualitäten angewiesen, die auch für andere schutzbedürftige Tierarten von Bedeutung sind. So gilt z.B. die Bechsteinfledermaus als „Urwaldfledermaus", weil sie besonders hohe Ansprüche an die Strukturdiversität der Jagdhabitate stellt und Vorkommen von daher überwiegend in naturnahen Wäldern festgestellt werden können (SCHLAPP 1990).

Neben der Indikationsfunktion sind Fledermäuse aber auch aus artenschutzrechtlichen Aspekten in der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Gerade in der kommunalen Landschaftsplanung müssen Hinweise für die Eingriffsregelung, u.a. auch die für die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung erheblichen Informationen zusammengestellt werden. Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen von Tierarten, die nach bundesweit gültigen Verordnungen oder internationalen Abkommen geschützt sind (LOUIS 1992). Fledermäusen muß demnach ein hohe Bedeutung im Rahmen der Abwägung zugemessen werden, denn sie werden von allen artenschutzrelevanten Regelungen als höchst schutzbedürftig eingestuft (vgl. Tab. 2). Eine fehlerfreie Abwägung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn alle relevanten Tatsachen bekannt sind. Das bedeutet, dass alle im Rahmen eines Eingriffs in ihrer Funktion beeinträchtigten Flächen im Zweifelsfall auf das Vorkommen von Fledermäusen zu untersuchen und in ihrer Bedeutung einzuschätzen sind. Auf diese Weise werden die Artenschutzbestimmungen nach § 20f BNatSchG in die Eingriffsregelung transportiert (LOUIS 1992).


Tab. 2: Artenschutzrelevante Regelungen für die einheimischen Fledermausarten

Regelungswerk

Fledermausarten

Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung
  • fast alle Arten werden in der höchsten Schutzkategorie, als „streng geschützte Arten" eingestuft.
FFH-Richtlinie

Anhang II (Entwicklung eines speziellen Schutzgebietsystems):

Anhangs IV (Einführung eines strengen Schutzsystems):

  •  Große Hufeinsennase
  •  Kleine Hufeisennase
  •  Großes Mausohr
  •  Bechsteinfledermaus
  •  Teichfledermaus
  •  Wimperfledermaus
  •  Mopsfledermaus
  •  alle übrigen Fledermausarten.
Bonner Konvention
(Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten) mit dem Regionalabkommen zum Schutz der Fledermäuse in Europa
  • alle einheimischen Arten (inhaltlicher Schwerpunkt sind jedoch die wandernden Arten).

Berner Konvention

Anhang II (Erhalt der Lebensräume der Arten und Restriktionen für den Fang, Handel etc.):

Anhang III (Allgemeiner Schutz, Regelungen zur Nutzung):

  • alle Fledermausarten mit Ausnahme der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus).
  • Zwergfledermaus


4 Ein Beispiel aus der Planungspraxis: Der Landschaftsplan Nenndorf

Wie fledermauskundliche Beiträge derzeit im Rahmen der Landschaftsplanung erarbeitet werden, soll am Beispiel des Landschaftsplan Nenndorf verdeutlicht werden. In Kap. 5 schließen sich allgemeine Hinweise zur Erstellung fledermauskundlicher Planungsbeiträge an.

4.1 Anlaß und Planungsgebiet

Im folgenden soll ein fledermauskundlicher Beitrag zu einem Landschaftsplan vorgestellt werden (für den gesamten tierökologischen Beitrag vgl. BRINKMANN 1999). Die Untersuchungen wurden 1994 und 1995 für den Landschaftsplan Nenndorf (FELS, LUCKWALD & WIEBUSCH 1995) durchgeführt.

Die Erstellung des Landschaftsplanes erfolgte im Zusammenhang mit der Neufassung des Flächennutzungsplanes. Dieser sieht die Darstellung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen vor. Die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft müssen bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes behandelt werden. Zum einen sollte im Landschaftsplan geprüft werden, welche projektierten Wohn- und Gewerbeflächen auf Grund ihrer Bedeutung für den Naturschutz planerisch nicht weiterverfolgt werden sollen. Zum anderen galt es, mögliche notwendige Kompensationsmaßnahmen aus einem Gesamtkonzept für Naturschutz und Landschaftspflege sinnvoll abzuleiten.

Die Samtgemeinde Bad Nenndorf liegt 30 km westlich von Hannover in Niedersachsen und ist etwa 100 qkm groß. Die Landschaft wird durch den Übergang von Norddeutschen Tiefland zum Berg- und Hügelland geprägt. Weite Teile des Untersuchungsgebietes werden landwirtschaftlich sehr intensiv genutzt. In den Flußauen sind jedoch noch mit Hecken und Bäumen gegliederte Landschaftsteile erhalten geblieben. Auch die Dörfer sind noch strukturreich, besonders durch ausgedehnte Obstbaumwiesen an ihren Rändern. Als Besonderheit weist das Gemeindegebiet im Norden ein großes und zusammenhängendes Waldgebiet, den Haster Wald, auf.

Im Rahmen der Bestandsaufnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wurden seitens des Planungsbüros eine flächendeckende Biotoptypenkartierung und die Erfassung gefährdeter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften durchgeführt. Die zoologischen Kartierungen wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Integration tierökologischer Daten in die Landschaftsplanung vom Institut für Landschaftspflege und Naturschutz durchgeführt (BRINKMANN 1999). Neben den Fledermäusen wurden auch Vögel, Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Libellen und Schmetterlinge als weitere Tiergruppen untersucht.

Aufgabe des fledermauskundlichen Beitrages war es, herauszuarbeiten:

  • welches sind die für Fledermäuse wichtigen Lebensräume?

  • welche wichtigen Verbindungen zwischen ihnen gibt es?

  • werden diese Lebensräume durch aktuelle oder zukünftige Nutzungen (Bedarfsflächen im Flächennutzungsplan) beeinträchtigt, wenn ja wie?

  • welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Situation der Fledermäuse zu verbessern?

4.2 Methoden und Untersuchungsergebnisse

Die Erfassung der Fledermausfauna wurde nur in einem repräsentativen Ausschnitt der Samtgemeinde durchgeführt. Er umfasst etwa ein Drittel des Gebietes und beinhaltet alle für Fledermäuse potentiell wichtigen Strukturen, insgesamt 5 unterschiedlich strukturierte Dörfer, repräsentative Ausschnitte der Kulturlandschaft und den Haster Wald.

Zur Erfassung der Fledermäuse wurden verschiedene Methoden in Kombination angewendet, wie sie in Kap. 5 umfassend beschrieben werden. Einzig Winterquartierkontrollen in Höhlen, Stollen oder Kellern sowie Netzfänge davor wurden nicht durchgeführt, weil im Untersuchungsgebiet derartige Strukturen fehlen. Eine Übersicht über die angewandten Methoden, die Anzahl der durchgeführten Exkursionen und die Untersuchungsergebnisse gibt Tab. 3.


Tab. 3: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten und der Erfolg der eingesetzten Methoden (Jagdhabitat, JH, Flugroute, FR, Quartier, Q und Wochenstube; WS).

Methoden

Arten

Feld-
erfassung optisch und mit Detektor

Netzfang im Jagdgebiet

Kontrolle von Nistkästen

Kontrolle von Gebäude-
quartieren

Öffentlich-
keitsarbeit: Frage nach Quartieren

Quartier-
suche mit dem Detektor

Anzahl der Exkursionen

21

5

1

2

2

10

Wasserfledermaus

JH

JH

-

-

JH

Q

Kleine Bartfledermaus

-

FR

-

WS

WS

-

‘Bartfledermaus’

JH

-

-

-

-

-

Bechsteinfledermaus

-

-

Q

-

-

-

Großer Abendsegler

JH

JH

-

-

-

-

Rauhautfledermaus

-

-

Q

-

-

-

Zwergfledermaus

JH/FR

JH

-

Q

JH/Q

WS

Breitflügelfledermaus

JH/FR

-

-

Q

JH

WS

Arten

5

4

2

3

4

3


Insgesamt ist das Vorkommen von 7 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet belegt. Häufigste Art ist die Zwergfledermaus. Wochenstuben wurden vor allem in den Ortsteilen gefunden, die eine gute Anbindung an bevorzugte Jagdhabitate wie die Niederung der Rodenberger Aue oder strukturreiche Waldgebiete aufweisen. Hier konnten auch Flugstraßen nachgewiesen werden.

Auch die festgestellte Wochenstube der Breitflügelfledermaus in einem Wohnhaus befindet sich unmittelbar in der Nähe geeigneter Jagdhabitate. Jagende Breitflügelfledermäuse wurden vor allem an Waldrändern und in den ortsnahen Grünlandgebieten beobachtet.

Eine Wochenstube der Kleinen Bartfledermaus wurde ebenfalls direkt am Rande eines Waldgebietes in einem Wohnhaus gefunden. Die Jagdhabitate dieser Art liegen offenbar ganz überwiegend in dem strukturreichen und feuchten Wald.

Die besondere Bedeutung des Waldgebietes wird auch dadurch unterstrichen, dass hier die nachgewiesenen Quartiere der Wasserfledermaus und der Bechsteinfledermaus liegen. Während die Bechsteinfledermaus offenbar sehr selten ist und nur einmal gefunden wurde, jadt die Wasserfledermaus auf allen Gewässern im Untersuchungsgebiet. Abendsegler konnten nur im Jagdgebiet nachgewiesen werden.

4.3 Diskussion der Methoden und der Erfassungsergebnisse

Neben den 7 festgestellten ist noch mit weiteren Fledermausarten im Untersuchungsgebiet zu rechnen. So konnte z.B. TAAKE (1992) bei Netzfängen in einem benachbarten, ähnlich strukturierten Waldgebiet auch Braunes Langohr, Große Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Mausohr fangen. Vor allem die ersten drei Arten sind durch die Detektorarbeit im Jagdgebiet weniger gut nachzuweisen. Bei einer häufigeren Anzahl von Netzfängen hätten diese Arten möglicherweise im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden können.

Ebenso dürften aufgrund der besonders im Wald relativ geringen Untersuchungsintensität nur ein Teil der Quartiere gefunden worden sein. So ist z.B. anzunehmen, dass die Bechsteinfledermaus zusätzlich zum nachgewiesenen Kastenquartier noch zahlreiche natürliche Baumquartiere nutzt (s. WOLZ 1986, FUHRMANN & GODMANN 1994). Die Quartiere des Großen Abendseglers können aufgrund des großen Aktionsradius auch außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen (vgl. KRONWITTER 1988, HEISE 1985).

Insgesamt stellt sich die Erfassung der Fledermäuse mittels Detektoren als besonders ergiebig heraus. Sie muß jedoch durch weitere Methoden ergänzt werden muß (vgl. Tab. 3). Aufgrund des hohen methodischen Aufwands wurden nur ausgewählte Teile des Gemeindegebietes untersucht. Die Übertragung der Ergebnisse auf ähnlich strukturierte Gemeindeteile bietet die Voraussetzung für eine flächendeckende Analyse (vgl. Kap. 5.4).

4.4 Konsequenzen für die Planung

Aufgrund der fledermauskundlichen Untersuchung konnten zahlreiche Gebiete in ihrer Bedeutung für den Naturschutz erkannt werden. Insbesondere bestimmte Waldgebiete, die Obstbaumwiesen und die durch Hecken und Einzelbäume gegliederte Flussniederung sind als Jagdgebiete von herausragender Bedeutung. Wichtig für die Zwergfledermaus sind auch verbindende Strukturelemente zwischen Quartier und Jagdhabitat wie z.B. Hecken oder Alleen.

Mit der Bestimmung der für die Fledermäuse wichtigen Bereiche konnten Konflikte zu den projektierten Wohn- und Gewerbeflächen im Entwurf zum Flächennutzungsplan aufgezeigt werden. In einer für jede Fläche durchgeführten Analyse des Konfliktpotentials (FELS, WIEBUSCH & LUCKWALD 1995) floßen auch die Ergebnisse der fledermauskundlichen Bestandsaufnahme mit ein.

Als ein weiterer wesentlicher Ergebnisschwerpunkt des fledermauskundlichen Beitrags werden im Landschaftsplan Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Quartiere und wertvollen Jagdhabitate vorgeschlagen. Damit wird auch ein Zielkonzept für notwendige Kompensationsmaßnahmen vorgegeben.

Vorschläge zur Verbesserung der Lebensraumsituation für Fledermäuse sind beispielsweise:

  • die Neuanlage von Hecken und Baumreihen als Leitlinie zwischen Quartieren im Dorf und Nahrungshabitaten im Wald
  • die Pflanzung von Hecken, Felgehölzen und Einzelbäumen als Nahrungshabitate
  • die Rückwandlung von Ackerland in Grünland als Nahrungshabitate z.B. der Breitflügelfledermaus
  • die Neuanlage von Obstgärten im Siedlungsrandbereich als Nahrungshabitate und Quartiermöglichkeit
  • die Entwicklung von Altholzinseln im Wald
  • die generelle Erhöhung der Umtriebszeiten bei der forstlichen Nutzung zur Erhöhung des Höhlenreichtums
  • die Anlage neuer Kleingewässer im Wald und auch in der Kulturlandschaft zur Schaffung neuer Nahrungshabitate
  • die Entwicklung von Gehölzsäumen an bislang naturfernen Gewässern.

Die Planungsergebnisse zeigen, dass durch die fledermauskundliche Kartierung neue Aspekte in die Planung eingebracht werden können. Maßnahmen des Quartierschutzes können nur durchgeführt werden, wenn auch die Quartiere bekannt sind. Dies gilt auch für die Flugstraßen und Jagdhabitate. Durch die zusammenfassende Betrachtung aller Teillebensräume kann ein Schutz- und Entwicklungskonzept für Teile der Gemeinde entwickelt werden. Viele Maßnahmen, wie z.B. die Neuanlage einer Hecke können räumlich konkret benannt werden.

5 Hinweise zur Erstellung fledermauskundlicher Planungsbeiträge

Die folgenden Hinweise zur Erstellung fledermauskundlicher Beiträge im Rahmen der Landschaftsplanung beziehen sich auf die von BRINKMANN et al. (1996) gegebenen Empfehlungen. Deren Ziel war es, einen Rahmen für die Festlegung von Mindestinhalten fledermauskundlicher Planungsbeiträge zu beschreiben. Damit soll auch ein Beitrag zur Qualitätssicherung fledermauskundlicher Gutachten geleistet werden.

Die Hinweise beziehen sich auf die Konzeption fledermauskundlicher Beiträge, auf die Bestandserfassung und die Darstellung der Ergebnisse. Für Hinweise zur Bewertung tierökologischer Daten sei auf die Arbeiten von RECK (1996) und BRINKMANN (1998) verwiesen, die die aktuelle Diskussion zusammenfassen. Weitere Aspekte der planerischen Integration tierökologischer Daten in die Landschaftsplanung finden sich bei TESCH (1996) oder BRINKMANN (1998).

5.1 Planerische Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen

Zunächst muss geklärt werden, ob fledermauskundliche Untersuchungen im Rahmen der Landschaftsplanung erforderlich sind. Es ist zu fragen, ob potentielle Lebesräume von Fledermäusen in Planungsgebiet vorkommen und ob sie durch vorhandene oder geplante Nutzungen gefährdet sind. Potentiell wertvolle Fledermauslebensräume sind z.B.:

  • Wälder
  • Parkanlagen
  • durch Hecken, Alleen und Gehölzgruppen strukturierte Kulturlandschaften
  • Streuobstwiesen
  • Fließ- und Stillgewässer, vor allem in Kontakt mit gehölzdominierten Lebensräumen
  • Grünanlagen der Siedlungsbereiche
  • Bauwerke aller Art, vor allem in Kontakt mit den o.g. Lebensraumtypen
  • Höhlen und Stollen

Wird deutlich, dass Fledermäuse im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind, muß die planerische Fragestellung in Hinblick auf den fledermauskundlichen Beitrag konkretisiert werden: Wie und wo können Fledermauslebensräume in ihren Funktionen beeinträchtigt werden? Sind speziell einzelne Arten betroffen? Die Konkretisierung der Aufgabenstellung ist für die Auswahl der Methoden und Untersuchungsgebiete und damit für den gesamten Erfolg der Untersuchung von großer Bedeutung. Deshalb sollte ein fledermauskundlicher Beitrag gemeinsam von Planern (häufig den Auftaggebern) und Fledermausspezialisten (häufig als Auftragnehmer) konzipiert werden.

Vor Beginn einer Kartierung sollten alle Vorinformationen ausgewertet werden. Mittlerweile existieren in allen Bundesländern Programme zur landesweitern Erfassung von Fledermäusen, häufig getragen von ehrenamtlichen Organisationen. Auch wenn diese Kartierungen noch nicht flächendeckend vorliegen und nur selten Daten zu konkreten Untersuchungsgebieten liefern können, so enthalten sie doch wichtige Informationen über die Fledermausfauna der Region. In jedem Fall sollten die regional tätigen Fledermausspezialisten über die Untersuchungen informiert werden. Sie verfügen zumeist über einen guten Überblick über den derzeitigen Stand der Fledermauserfassung und der Verbreitung einzelner Arten.

5.2 Auswahl der Untersuchungsgebiete

Kleine Planungsgebiete, z.B. im Rahmen der Grünordnungsplanung, können flächendeckend bearbeitet werden. Häufig wird es sogar notwendig sein, das Untersuchungsgebiet zu vergrößern, um die Funktion des Untersuchungsgebietes als Teillebensraum zu erkennen.

In größeren Planungsgebieten, z.B. im Landschafts- und vor allem auch im Landschaftsrahmenplan, wäre eine flächendeckende Kartierung von Fledermäusen sehr zeit- und entsprechend auch kostenaufwendig. Sie ist derzeit aufgrund der eingeschränkten finanziellen Ressourcen der Planungsträger in der Regel nicht finanzierbar. Eine Untersuchung muß sich deshalb auf ausgewählte Flächen beschränken. Geeignet sind zum einen Flächen, die vermutlich eine hohe Bedeutung für Fledermäuse besitzen, zum anderen Flächen, auf denen Konflikte zwischen dem Fledermausschutz und vorhandenen oder geplanten Nutzungen zu erwarten sind.

Die Untersuchungsflächen sollten so groß gewählt werden, dass auch funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Teillebensräumen deutlich werden. Denn gerade diese Informationen sollen durch den fledermauskundlichen Beitrag in die Planung eingebracht werden. So erscheint es im Rahmen eines Landschaftsplanes sinnvoller ein gesamtes Dorf mit seiner Umgebung zu untersuchen, als nur einzelne Streuobstflächen. Die untersuchten Lebensraumkomplexe sollten repräsentativ für das gesamte Planungsgebiet sein, damit die Ergebnisse auch auf andere Flächen des Planungsgebietes übertragen werden können.

Eine weitere Möglichkeit der Schwerpunktsetzung in großen Planungsgebieten besteht in der Konzentration auf einzelne, besonders stark gefährdete Arten mit großen Aktionsradien. Diese sollten dann möglichst flächendeckend erfaßt werden (zumindest die Wochenstuben). So ist z.B. für das Große Mausohr eine solche regionale Betrachtung notwendig, um die funktionalen Beziehungen zwischen der Wochenstube und dem Jagdhabitat darzustellen. Auch zwischen den Wochenstubenkolonien kann ein Individuenaustausch erfolgen. Der Gesamtlebensraum des Großen Mausohres ist also als großräumiger, funktionaler Verbund mehrerer Habitatbausteine zu begreifen (vgl. Kap. 2). Für erfolgreiche Schutzmaßnahmen sind die Kenntnisse über diese regionalen Zusammenhänge von großer Bedeutung.

5.3 Methoden der Erfassung

Zur Erfassung der Fledermausfauna eines Gebietes sind aufgrund der unterschiedlichen Lebensweise der einzelnen Arten verschiedene Methoden in Kombination anzuwenden. Die Auswahl der Methoden im konkreten Planungsfall muss sich immer nach der Planungsaufgabe und den daraus abgeleiteten Fragestellungen richten. Im folgenden soll eine Überblick über die Erfassungsmethoden gegeben werden (vgl. auch Tab. 4 und Abb. 2). Detailliertere Beschreibungen der Erfassungsmethoden finden sich bei LIMPENS 1993, LIMPENS & ROSCHEN 1996, MEYER & GEIGER 1996, MÜHLBACH 1993, VIERHAUS 1988 oder WEISHAAR 1995.


Tab. 4: Effektivität der Methoden zur Erfassung der in Deutschland vorkommenden Fledermäuse (nach BRINKMANN et al. 1996, erweitert. Nicht berücksichtigt sind Weißrandfledermaus (GEBHARD 1997) und Langflügelfledermaus (HELVERSEN et al. 1987) mit aktuellen bzw. ehemaligen Vorkommen nur im äußersten Südwesten Baden-Württembergs und Alpenfledermaus mit Vorkommen nur im Süden Bayerns (RICHARZ & LIMBRUNNER1992))

Methode

Art

Feld-
erfassung optisch und mit Detektor

Netzfang vor Höhlen und Stollen

Netzfang im Jagd-
gebiet

Kontrolle von Höhlen und Stollen

Kontrolle von Nistkästen

Kontrolle
von Gebäude-
quartieren

Öffentlichkeits-
arbeit: Frage nach dem Quartier

Quartiersuche mit dem Detektor

Kleine Hufeisennase

+

o

o

+

-

+

+

o

Große Hufeisenase

+

o

o

+

-

+

+

o

Großes Mausohr

o

+

o

+

o

+

+

o

Teichfledermaus

+

+

o

+

o

o

o

+

Wasserfledermaus

+

+

+

+

+

o

o

+

Kleine Bartfledermaus

-

+

+

-

o

o

o

+

Große Bartfledermaus

-

+

+

-

+

o

o

+

‘Bartfledermaus’

+

+

+

+

+

o

+

+

Fransenfledermaus

o

+

+

+

+

o

o

o

Bechsteinfledermaus

o

+

+

+

+

o

o

o

Wimperfledermaus

o

+

o

+

o

o

o

o

Großer Abendsegler

+

o

o

-

+

o

o

+

Kleiner Abendsegler

+

o

o

-

+

o

o

+

Rauhautfledermaus

+

o

o

-

+

o

o

+

Zwergfledermaus2

+

o

+

-

o

o

+

+

‘Pipistrellus’3

+

o

o

o

o

+

+

+

Braunes Langohr

-

+

+

+1

+

+

+

+

Graues Langohr

-

+

+

+1

o

+

+

+

‘Langohr’

o

+

+

+

o

+

+

+

Mopsfledermaus

o

+

o

+

o

o

o

o

Breitflügelfledermaus

+

o

o

o

-

+

+

+

Nordfledermaus

+

o

o

+

o

o

+

+

Zweifarbfledermaus

+

o

o

o

o

o

o

o

  + = gut geeignet o = möglich - nicht anwendbar
1 = gute Sichtbarkeit der Tiere erforderlich

2 = zwei unterschiedliche Ruftypen (QCF-Teil bei ca. 45 oder 55 KHz), vermutlich zwei verschiedene Arten (BARRATT et al. 1995, JONES & PARIJS 1993).

3 = Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)


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5.3.1 Akustische und visuelle Erfassung

Bereits ohne technische Hilfsmittel lassen sich vor allem in der Abend- und Morgendämmerung Fledermäuse beobachten. So können der Große Abendsegler und die Breitflügelfledermaus kurz nach dem Ausflug aus dem Quartier jagend an einem Waldrand beobachtet und zweifelsfrei bestimmt werden. Bereits unmittelbar vor dem Ausflug aus dem Quartier sind bei vielen Arten Soziallaute zu hören, die im Hörbereich des Menschen liegen. Besonders gut geeignet ist diese Methode zur Erfassung von Großen Abendseglern, deren „Gezwitscher" aus einer Baumhöhle auch über einige Entfernung hörbar ist.

Die wahre akustische Welt der Fledermäuse eröffnet sich aber erst durch die Benutzung von Batdetektoren, die die im Ultraschallbereich liegenden Ortungs- und Soziallaute für den Menschen hörbar machen. Mittlerweile ist es möglich die Mehrzahl der einheimischen Arten mit dem Detektor zumindest in typischen Flugsituationen sicher zu bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Nah verwandte Arten mit ähnlichem Orientierungsverhalten, z.B. Große und Kleine Bartfledermaus und weitere Arten der Gattung Myotis können dagegen im Gelände nicht sicher bestimmt werden. Hinzu kommt, dass einige Arten ein Sonar von nur geringer Reichweite besitzen, so dass ihre Lautäußerungen nur aus wenigen Metern Entfernung im Detektor hörbar werden. Ihre Erfassbarkeit ist dadurch eingeschränkt.

Mit dem Batdetektor können Fledermäuse auch bei völliger Dunkelheit im Jagdgebiet oder auf Flugstraßen nachgewiesen werden. Bei Arten die über ausgeprägte Flugstraßen verfügen, wie z.B. die Wasserfledermaus, läßt sich über die Erfassung der Tiere auf den Flugstraßen häufig auch das Quartier finden. Beim abendlichen Ausflug geht man den Tieren entgegen, beim Heimflug folgt man ihnen (LIMPENS 1993). Am Quartier zeigen die meisten Fledermausarten bei der Rückkehr vom Jagdflug eine ausgeprägtes „Schwärmverhalten". Die Fledermäuse fliegen das Einflugloch mehrfach an, bevor sie im Quartier verschwinden. Auch hierbei sind die Tiere mit dem Detekor viel einfacher aufzuspüren.

Gleiches gilt für die Erfassung der Paarungsquartiere der Arten, die über Soziallaute ihr Quartier bekannt machen. Dies ist von den baumhöhlenbewohnenden Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus bekannt. Die von Zwerg- und Weißrandfledermäusen sowie von der Zweifarbfledermaus im Spätsommer und Herbst im Flug abgegebenen Soziallaute interpretiert man ebenfalls als Werberufe. Die Paarungsquartiere befinden sich wahrscheinlich innerhalb der regelmäßig beflogenen Gebiete.

Die optische und akustische Erfassung von Fledermäusen stellt mit den Möglichkeiten der Erfassung im Jagdhabitat, auf Flugstraßen und an den Quartieren eine zentrale Methode dar. Zur Erfassung der Fledermäuse eines Gebietes sollten Begehungen in regelmäßigen Abständen vom Frühjahr bis zum Herbst vorgenommen werden (vgl. Abb. 2). Dabei ist zu beachten, dass sich das Artenspektrum und die Funktion des Gebietes für die Fledermäuse im Jahresverlauf ändern kann.

Die Artbestimmung mit dem Batdetektor setzt eine sehr intensive Beschäftigung mit dieser Erfassungsmethode voraus. In der Regel ist eine mehrjährige Erfahrung Voraussetzung, um die Variabilität der Rufe kennenzulernen. Bei den Lautäußerungen handelt es sich - abgesehen von den artspezifischen Werberufen - nämlich um Ortungslaute, die in gleichen Flugsituationen bei nah verwandten Arten sehr ähnlich sein können. Für die allermeisten mit dem Detektor bestimmbaren Arten ist eine sichere Bestimmung nur möglich, wenn die Art über längere Zeit gehört und auch gleichzeitig gesehen wird (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Häufig ist es aufgrund einer kurzen Rufsequenz aber nicht möglich, eine Artbestimmung vorzunehmen (vgl. auch die Diskussion bei AHLÉN 1981, 1993, KAPTEYN 1993, WEID & HELVERSEN 1987, ZINGG 1990 u.a).

Eine Absicherung der Artbestimmung kann durch die Aufnahme der Rufsequenz und die anschließende Analyse mit Hilfe von Computerprogrammen erfolgen (vgl. z.B. PETTERSSON 1993). Aber auch dieses Vorgehen erfordert umfangreiches Spezialwissen.

5.3.2 Netzfänge

Fledermäuse lassen sich in dünnen und feinmaschigen Netzen (sog. „Japannetzen"), wie sie auch zum Fang von Vögeln benutzt werden, fangen. Die Tiere fliegen in das zumeist zwischen zwei Stangen locker gespannte Netz und verfangen sich in den Maschen oder gleiten in überhängende Netztaschen. Die Tiere können dann unversehrt entnommen und näher untersucht werden. Wie alle Methoden, bei denen eine Störung der Fledermäuse unvermeidlich ist, bedürfen insbesondere Netzfänge einer behördlichen Ausnahmegenehmigung.

Netzfänge müssen immer dann durchgeführt werden, wenn fliegende Fledermäuse nach optischen oder akustischen Kriterien nicht bestimmt werden können. Dies ist z.B. bei der überwiegenden Zahl der Arten der Gattung Myotis und den Langohren (Gattung Plecotus) im Jagdhabitat oder auf der Flugstraße der Fall. Ebenso lassen sich schwärmende Tiere vor Höhlen oder Stollen aufgrund der speziellen Flugsituation (enger Flugraum) in der Mehrzahl nicht im Detektor unterscheiden.

Netzfänge im Jagdhabitat haben sich an solchen Orten als besonders effektiv erwiesen, wo verschiedene Fledermausarten konzentriert auftreten. So sind vor allem Gewässer im Wald oder in Waldnähe besonders attraktiv. Hier lassen sich neben den vermutlich in umittelbarer Nachbarschaft jagenden Arten (z.B. Braunes Langohr, Bechsteinfledermaus) auch Jäger des freien Luftraumes (z.B. Kleinabendsegler) fangen. Neben der Attraktivität aufgrund hoher Beutetierdichten suchen die Fledermäuse die Gewässer vermutlich auch zur Wasseraufnahme auf.

Gegenüber der akustischen und visuellen Beobachtung von Fledermäusen bietet der Fang weitere Vorteile. Die Untersuchung der Tiere in der Hand ermöglicht Rückschlüsse über den Fortpflanzungsstatus, die Kondition oder das Alter des einzelnen Tieres. So gibt z.B. der Fang von Weibchen mit angetretenen Zitzen eine deutlichen Hinweis auf die Existenz einer Wochenstube in der Umgebung.

5.3.3 Kastenkontrollen

Die Kontrolle von Fledermaus-, aber auch Vogelnistkästen im Sommer und Frühherbst ermöglicht den Nachweis von höhlenbewohnenden Fledermäusen. Der Kontrollzeitpunkt sollte so gewählt werden, dass noch Reproduktionsnachweise erbracht werden können, andererseits die Störung der Wochenstube aber so gering wie möglich ist. Ein guter Kompromiss ist die Kontrolle sich auflösender Wochenstuben mit bereits erwachsenen Jungtieren im Hoch- oder Spätsommer.

5.3.4 Winterquartierkontrollen

Höhlen und Stollen, aber auch Eiskeller und bestimmte Gebäudebereiche bieten einer ganzen Reihe von Fledermausarten weitgehend frostsichere Überwinterungsplätze. Frei an der Decke hängende Fledermäuse, wie z.B. die Hufeisennasen, Bechsteinfledermaus, Wimpernfledermaus und zumeist auch Große Mausohren können bei einer Kontrolle leicht entdeckt werden. Andere Arten, z.B. Wasserfledermäuse, beziehen oft Verstecke in Spalten oder Höhlungen und sind dann deutlich schwieriger festzustellen.

Die Kontrolle von Winterquartieren wird von vielen ehrenamtlich tätigen Fledermausschützern traditionell durchgeführt, so dass häufig Daten - auch aus den zurückliegenden Jahren - vorliegen.

Vergleichsweise wenig bekannt sind Überwinterungsquartiere in Kellern und in Gebäuden. Dies liegt sicherlich auch an der schlechten Einsehbarkeit der Spaltenquartiere, die von den dort überwinternden Fledermäusen genutzt werden. Das solche Gebäudequartiere jedoch von großer Bedeutung sein können zeigt das Beispiel des Freiburger Münsters. Dort überwintern z.B. mehrere Hundert Zwergfledermäuse, Dutzende Großer Abendsegler und auch Zweifarbfledermäuse (HELVERSEN et al. 1987).

5.3.5 Öffentlichkeitsarbeit

Ergänzend zu allen oben genannten Methoden kann die gezielte Nachfrage nach Quartieren in der Öffentlichkeit wertvolle Hinweise ergeben. Durch die Publikation des Kartierungsvorhabens in der Regionalpresse, Aushänge oder Vorträge kann die allgemeine Bevölkerung angesprochen werden. Eine zielgruppenorientierte Nachfrage bietet sich bei Handwerkern an, die häufig Arbeiten im potentiellen Quartierbereichen ausführen (z.B. Dachdecker oder Elektriker).

Die Bitte um die Meldung von Beobachtungsdaten sollte sich eng auf Fledermausquartiere beschränken, weil die alleinige Beobachtung „fliegender" Fledermäuse nach eigenen Erfahrungen keinen großen Erkenntnisgewinn für die Kartierung bringt.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist besonders effektiv, wenn die Fledermäuse ihre Sommerquartiere bezogen haben. Insbesondere größere Wochenstuben können dann im Lebensbereich der Menschen besonders auffällig sein. Gleiches gilt eingeschränkt für die Winterquartiere in Gebäuden.

5.4 Darstellung und Aufbereitung der Ergebnisse

Eine nachvollziehbare und problembezogene Aufbereitung und Darstellung der Untersuchungsergebnisse ist für tierökologische Beiträge zu Planungsverfahren besonders wichtig (RIECKEN, SCHRÖDER & FINCK 1995, RIEDEL 1995).

Nachvollziehbarkeit wird durch die Beschreibung und Diskussion der Methoden und der „Rohergebnisse" erreicht. Dabei sollte auch darauf hingewiesen werden, ob und ggf. wo Grenzen bei der Interpretation der Daten zu setzen sind. Die Darstellung der Methoden und Untersuchungszeiträume ermöglicht es auch, die Aussagekraft der Ergebnisse richtig einzuordnen.

Für Fledermäuse als Biotopkomplexbewohner kommt der Darstellung der räumlich-funktionalen Beziehungen zwischen den Teillebensräumen eine besondere Bedeutung zu. Dieser Aspekt wird in vielen Planungsfragen von Bedeutung sein und sollte ja gerade über die Begutachtung dieser Indikatorgruppe ermittelt und berücksichtigt werden.

Von den komplexen, im Jahresverlauf wechselnden Beziehungen zwischen den Teillebensräumen einer Fledermauspopulation lassen sich bei Kartierungen im Rahmen von Planungsverfahren sicherlich nur einige konkret nachweisen. Für die Erweiterung der Informationsbasis kann es jedoch wichtig sein, auch vermutete räumliche Beziehungen darzustellen. Diese können aus dem allgemeinen Wissen über die Ökologie der Art abgeleitet werden. So wird es z.B. schwierig sein, die Beziehungen zwischen Wochenstube und Jagdhabitat für die Fledermausarten mit großen Aktionsradien (z.B. Großer Abendsegler, Großes Mausohr) mit einfachen Methoden nachzuweisen. Aufgrund von telemetrischen Untersuchungen sind jedoch die Grundmuster der Verhaltensweisen dieser Arten bekannt. Bei der Übertragung von Untersuchungsergebnissen muß jedoch eingerechnet werden, dass regionale Unterschiede im Verhalten der Fledermausarten auftreten können. Vorteilhaft sind von daher Referenzuntersuchungen zur Ökologie der betrachteten Art aus dem Naturraum, in dem auch die eigene Untersuchung durchgeführt wird. Analogieschlüsse und Kartierungsergebnisse sollten differenziert dargestellt werden (vgl. z.B. Abb. 1), um die geforderte Transparenz der Ergebnisdarstellung zu gewährleisten.

Solche Referenzuntersuchungen sind die vordringliche Aufgabe der biologischen Grundlagenwissenschaften, um die bestehenden Forschungsdefizite zur Raumnutzung der Fledermäuse aufzuarbeiten. Doch bereits auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes können mit fledermauskundlichen Beiträge wichtige planungsrelevante Aspekte des Tierartenschutzes in der Landschaftsplanung Berücksichtigung finden. Eine derart ausgestaltete Landschaftsplanung ist die beste Grundlage für einen Fledermausschutz mit gesamtlandschaftlichem Ansatz.

6 Quellen

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  • STUTZ, H.-P.B. & HAFFNER, M. (1993): Aktiver Fledermausschutz Band I - Richtlinien für die Erhaltung und Neuschaffung von Fledermaus-Jagdbiotopen. - Koordinationsstelle Ost für Fledermausschutz, Zürich: Selbstverlag.

  • TAAKE, K.-H. (1992): Strategien der Ressourcennutzung an Waldgewässern jagender Fledermäuse (Chiroptera: Vespertilionidae). - Myotis, 30: 7-74.

  • TESCH, A. (1996): Anforderungen an tierökologische Fachbeiträge zur Landschaftsplanung aus Sicht der Planungspraxis. - Schr.-R. f. Landschaftspfl. u. Natursch., 46: 19-24.

  • VIERHAUS, H. (1988): Wege zur Bestandsermittlung einheimischer Fledermäuse. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz, 81: 59-62, München.

  • WEID, R. & HELVERSEN, O.v. (1987): Ortungsrufe europäischer Fledermäuse beim Jagdflug im Freiland. - Myotis, 25: 5-27.

  • WEISHAAR, M. (1995): Effizienz verschiedener Untersuchungen für die Nachweisbarkeit von Fledermausarten. - Dendrocopos, 22: 3-9.

  • WOLZ, I. (1986): Wochenstuben-Quartierwechsel bei der Bechsteinfledermaus. - Z. f. Säugetierkunde, 51(2): 65-74.

  • ZINGG, P.E. (1990): Akustische Artidentifikation von Fledermäusen (Mammalia: Chiroptera) in der Schweiz. - Revue suisse Zool., 97(2): 263-294.

6.2 Gesetze und Verordnungen

  • Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG) vom 18.8.1997 (BGBl. I S. 2081).

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 20. Dezember 1976 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1987, BGBl. I S. 889, zuletzt gändert durch Art. 6 Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG - v. 18.8.1997 (BGBl. I S. 2081, 2110).

  • Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung, BArtSchVO) in der Neufassung vom 18.09.1989. BGBl. I S. 2011.

  • Bonner Konvention: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten vom 29. Juni 1984, BGBl. II S.569 in Verbindung mit der dritten Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten vom 18. Juli 1992, BGBl. II S. 518.

  • Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa vom 21. Juli 1993. BGBl. II S. 1106 (Regionalabkommen zum Schutz der Fledermäuse).

  • Berner Konvention: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 17. Juli 1984, BGBl. II S. 618 in Verbindung mit der ersten Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 30. Juli 1990, BGBl. II S. 718.

  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH). Abl. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.92

Anschrift des Verfassers: Dr. Robert Brinkmann, Holunderweg 2, 79194 Gundelfingen, Robert.Brinkmann@t-online.de

 

Zitatempfehlung
Brinkmann, Robert (2000): Fledermausschutz im Rahmen der Landschaftsplanung. Vortrag anlässlich des Seminars" Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung" der NABU-Akademie Gut Sunder vom 23.03.2000. www.nabu-akademie.de/berichte/00fleder_2.htm (02.06.2000)


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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.