Erfassung und Bewertung faunistischer Daten und deren problemorientierte sowie zielgerichtete Verwendung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen |
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Skript zum Vortrag von H.-W. Rohs und M. Plötz-Ehlert (Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege) anlässlich des Seminars "Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung" am 23.03.2000 |
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Übersicht rechtlicher Grundlagen * Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen - FLEDERMÄUSE - im Rahmen einer UVS zur Autobahn * Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen im Rahmen eines LBP zum Autobahnneubau * Literatur- und Quellenverzeichnis |
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A. Übersicht rechtlicher Grundlagen 1. UVPG (entscheidungserhebliche Unterlagen nach § 6) 2. Bundesnaturschutzgesetz (und naturschutzrechtliche Vorschriften des Landes)
3. UVPG Erfassungskategorien der Schutzgüter gemäß § 2 (1) UVPG (hier Tiere) [3] Bestandserfassung und Bewertung auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen hinsichtlich Repräsentativität, Seltenheit, Indikatorfunktion, großräumige Lebensraumansprüche, Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Vorhabnes, soweit für die jeweilige Planungsstufe erforderlich (u.a.):
1. UVS (Neubau) 2. UVS (Ausbau) 2.1. Ziel der faunistischen Sonderuntersuchung: 2.1.1. Analyse vorhandener Trennwirkungen (welche Bereiche werden für die Querung benutzt) Hinweise:
Vorschläge für die Wiederherstellung von Funktionsbeziehungen nicht vermeidbarer/minimierbarer Beeinträchtigungen/Verluste 2.1.2. Untersuchungsinhalte:
Ergebnisse dieser Untersuchung bilden eine Empfehlung für die Planung von möglichen Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Bearbeitung des LBP C. Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen - FLEDERMÄUSE - im Rahmen eines LBP zum Autobahnneubau1. Ziele der faunistischen Sonderuntersuchung - Fledermäuse - im Rahmen des LBP Ermittlung und Darstellung von:
2. Erstellung der Fledermausstudie am Beispiel einer Autobahnneubauplanung 2.1. Festlegung des Untersuchungsrahmens 2.1.1. Plangebietsabgrenzung anhand
2.1.2. Festlegung der Erfassungs- und Bewertungskriterien 2.2. Projektkonferenz (TÖB’s und 29er Verbänden) zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens 2.2.1. Erfassung der Flugstraßen/Jagdgebiete/Quartiere Kartographische Darstellung der Flugstraßen 2.3. Bewertung der Kartierungsergebnisse gemäß der Bewertungskriterien
2.3.1. Einstufung der Kartierungsergebnisse in Wert- und Funktionselmente allgemeiner und besonderer Bedeutung unter Berücksichtigung der Einschätzung der überregionalen Verbreitung/Gefährdung der Arten, der bundesweiten Gefährdungseinstufung sowie rechtlicher Vorgaben (z.B. BNatSchG §19a-d) fließen in die Bewertung der Erfassungsergebnisse. 2.3.2. Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen 2.3.3. Ableitung möglicher Vermeidungsmaßnahmen (bau-, anlage-, betriebsbedingt) auf Grundlage der Kartierungsergebnisse Wildtierüberführung [5] Wildtierunterführung [5] Kleintierdurchlaß [5] Bachdurchlaß [5] 2.3.4. Vorschläge zu Ausgleichsmaßnahmen für verbleibende Funktionsbeeinträchtigungen-/verluste 2.4. Vorstellung der Ergebnisse durch den Fledermauskartier(in) im Rahmen eines planungsinternen Workshops (Kartierer/LBP-Büro/zuständige(r) Straßenbauingenieur/in) Diskussion von Vermeidungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange aller Naturgüter auf Grundlage des technischen Straßenvorentwurfs. Erarbeitung einer gemeinsamen Arbeitskarte mit zu erwartenden Konfliktschwerpunkten 2.5. Einarbeitung der Ergebnisse der Fledermausstudie in den LBP
Literatur-, Quellenverzeichnis
Zitatempfehlung: |
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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder. |