Erfassung und Bewertung faunistischer Daten und deren problemorientierte sowie zielgerichtete Verwendung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen

Skript zum Vortrag von H.-W. Rohs und M. Plötz-Ehlert (Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege) anlässlich des Seminars "Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung" am 23.03.2000


Übersicht rechtlicher Grundlagen * Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen - FLEDERMÄUSE - im Rahmen einer UVS zur Autobahn * Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen im Rahmen eines LBP zum Autobahnneubau * Literatur- und Quellenverzeichnis


A. Übersicht rechtlicher Grundlagen

1. UVPG (entscheidungserhebliche Unterlagen nach § 6)

2. Bundesnaturschutzgesetz (und naturschutzrechtliche Vorschriften des Landes)

  • Bestimmungen über Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 8 BNatSchG und die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen

  • §§13 bis 18 BNatSchG sowie nach Landesrecht geschützte Teile von Natur und Landschaft

  • §§ 19a bis d BNatSchG (Aufbau und Schutz ‘Natura 2000’)

  • Vorschriften über den Schutz von Biotopen sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten (z.B. § 20 BNatSchG) und entsprechende landesgesetzliche Regelungen

3. UVPG Erfassungskategorien der Schutzgüter gemäß § 2 (1) UVPG (hier Tiere) [3]

Bestandserfassung und Bewertung auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen hinsichtlich Repräsentativität, Seltenheit, Indikatorfunktion, großräumige Lebensraumansprüche, Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Vorhabnes, soweit für die jeweilige Planungsstufe erforderlich (u.a.):

  • Tierarten, Tierartengruppen Lebensraumtypische Tierarten und Tierartengruppen mit Indikatorfunktion für projektspezifische Auswirkungen

  • Austausch- und Wechselbeziehungen zwischen Teil- und Gesamtlebensräumen lebensraumtypischer Tierarten, Tierartengruppen

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B. Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen - FLEDERMÄUSE - im Rahmen einer UVS zur Autobahn

1. UVS (Neubau)
Faunistische Sonderuntersuchung von Fledermäusen sind nur zielführend, wenn die Ergebnisse entscheidungserhebliche Aussagen für die Ableitung der umweltfachlichen Vorzugsvariante erwarten lassen.

2. UVS (Ausbau)

2.1. Ziel der faunistischen Sonderuntersuchung:

2.1.1. Analyse vorhandener Trennwirkungen (welche Bereiche werden für die Querung benutzt)

Hinweise:

  • für die zu präferierende Ausbaurichtung

  • zur Minderung von Beeinträchtigungen/Verlusten der Lebensraumfunktion

Vorschläge für die Wiederherstellung von Funktionsbeziehungen nicht vermeidbarer/minimierbarer Beeinträchtigungen/Verluste

2.1.2. Untersuchungsinhalte:

  • Analyse vorhandener Durchlässe, Brücken

  • Ermittlung von Quartierstandorten in vorhandenen Brückenbauwerken

  • Erfassung von Flugstraßen/Jagdgebieten/Ouartieren

  • grundsätzliche Hinweise für Straßenplanung in Lage und Höhe

Ergebnisse dieser Untersuchung bilden eine Empfehlung für die Planung von möglichen Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Bearbeitung des LBP

C. Durchführung faunistischer Sonderuntersuchungen - FLEDERMÄUSE - im Rahmen eines LBP zum Autobahnneubau

1. Ziele der faunistischen Sonderuntersuchung - Fledermäuse - im Rahmen des LBP

Ermittlung und Darstellung von:

  • Verlust/Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion vorkommender Arten

  • Ableitung von Vorschlägen möglicher Vermeidungsmaßnahmen

  • Ableitung von Vorschlägen für Kompensationsmaßnahmen

2. Erstellung der Fledermausstudie am Beispiel einer Autobahnneubauplanung

2.1. Festlegung des Untersuchungsrahmens

2.1.1. Plangebietsabgrenzung anhand

  • der naturräumlichen Situation

  • der zu erwartenden Projektauswirkungen

  • der Lage möglicher Kompensationsmaßnahmen

2.1.2. Festlegung der Erfassungs- und Bewertungskriterien

2.2. Projektkonferenz (TÖB’s und 29er Verbänden) zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens

2.2.1. Erfassung der Flugstraßen/Jagdgebiete/Quartiere

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Kartographische Darstellung der Flugstraßen  

2.3. Bewertung der Kartierungsergebnisse gemäß der Bewertungskriterien

  • Vollständigkeit des Artenspektrums und der Populationsgröße

  • Gefährdungspotentials der Arten auf Grundlage der Fledermausfaunen in Hessen und Thüringen

2.3.1. Einstufung der Kartierungsergebnisse in Wert- und Funktionselmente allgemeiner und besonderer Bedeutung unter Berücksichtigung der Einschätzung der überregionalen Verbreitung/Gefährdung der Arten, der bundesweiten Gefährdungseinstufung sowie rechtlicher Vorgaben (z.B. BNatSchG §19a-d) fließen in die Bewertung der Erfassungsergebnisse.

2.3.2. Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen

2.3.3. Ableitung möglicher Vermeidungsmaßnahmen (bau-, anlage-, betriebsbedingt) auf Grundlage der Kartierungsergebnisse

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Wildtierüberführung [5]

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Wildtierunterführung [5] 

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Kleintierdurchlaß [5]

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Bachdurchlaß [5]

2.3.4. Vorschläge zu Ausgleichsmaßnahmen für verbleibende Funktionsbeeinträchtigungen-/verluste

2.4. Vorstellung der Ergebnisse durch den Fledermauskartier(in) im Rahmen eines planungsinternen Workshops (Kartierer/LBP-Büro/zuständige(r) Straßenbauingenieur/in)

Diskussion von Vermeidungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange aller Naturgüter auf Grundlage des technischen Straßenvorentwurfs. Erarbeitung einer gemeinsamen Arbeitskarte mit zu erwartenden Konfliktschwerpunkten

2.5. Einarbeitung der Ergebnisse der Fledermausstudie in den LBP

  • Einarbeitung der entscheidungserheblichen Ergebnisse in die Bestandserfassung und Bewertung Naturgut Tiere/Pflanzen (Text/Karte)

  • Einarbeitung der Fledermausdaten bei Bildung von Biotop/Habitatkomplexen für die Beurteilung des geplanten Eingriffs in das naturräumliche Gesamtgefüge

  • Konkretisierung der Vermeidungsvorschläge (z.B. Durchlaß/Brücke) in Lage und Dimensionierung, Ermittlung der verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen/verluste im Rahmen der Konfliktanalyse

  • Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge (räumlich/inhaltlich) aus der Fledermausstudie im Rahmen der Erstellung des Maßnahmenkonzeptes

Literatur-, Quellenverzeichnis

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 8899 einschließlich aller Änderungen zuletzt vom 06. August 1993 (BGBl. S. 1458)

  • [3] Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen; Verkehrsblatt-Verlag, Dok. - Nr. B 6524, 05/97

  • [5] Passagen für Wildtiere, Beiträge zum Naturschutz in der Schweiz, Nr. 18/1997, Basel

  • [6] Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), -Teil 1: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1); Ausgabe 1996 (FGSV)

Zitatempfehlung:
Rohs, H.-W. & M. Plötz-Ehlert (2000): Erfassung und Bewertung von Fledermausuntersuchungen. Skript zum Vortrag anlässlich des Seminars "Fledermäuse in der Landschafts- und Eingriffsplanung" am 23.03.2000 der NABU-Akademie Gut Sunder. www.nabu-akademie.de/berichte/00fleder_3.htm (02.06.2000)


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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.