Haben wir nicht schon genug Naturschutz?!

Ergebnisse eines Infoseminars der NABU-Akademie Gut Sunder vom 09.07.03 bis 10.07.03


Noch mehr FFH-Gebiete, noch mehr Nationalparke, noch mehr Naturschutz? Wo will der Naturschutz denn noch hin? Fragen, die den beruflichen und verbandlichen Naturschutzakteuren bei Diskussionen mit Vertretern anderer Interessengruppen immer wieder begegnen. Fragen, auf die plausible Antworten gefunden werden müssen, damit der Naturschutz auch in Zeiten, in denen ihm eher der Wind ins Gesicht bläst, seinen gesellschaftlichen Stellenwert behaupten kann.

Ziel der Veranstaltung war es, die gängigen Argumente, Vorurteile und Meinungen, die in öffentlichen Diskussionen immer wieder auftauchen, zusammenzutragen, überzeugende Gegenargumente zu erarbeiten und die Naturschutzvertreter für öffentliche Diskussionen zur Zukunft des Naturschutzes in Deutschland "fit" zu machen. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassend wiedergegeben.

"Was meinen wir, wenn von Naturschutz die Rede ist?"

Naturschutz ist ein Begriff, mit dem fast jeder glaubt, etwas anfangen zu können: Es geht um wildlebende Tiere und Pflanzen, schöne Landschaften, unberührte Wildnis und klare Seen, aber auch um Betretungsverbote. Bei näherem Hinsehen offenbaren sich jedoch deutliche Meinungsunterschiede und zwar nicht nur innerhalb der Gesellschaft, sondern auch innerhalb des Naturschutzes selbst.

Grob vereinfacht geht es dem Naturschutz um den Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume. Diese sollen aufgrund ihres eigenen Wertes sowie als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich geschützt, gepflegt, entwickelt nötigenfalls auch wiederhergestellt werden und dadurch auf Dauer gesichert werden (vgl. § 1 BNatSchG). Ob die Arten in Natur- oder in von Menschen gestalteten Kulturlandschaften leben, spielt dabei keine Rolle. Das von Naturschutz-Kritikern und -gegnern gerne benutzte Totschlagargument "Es in Mitteleuropa schon lange keine unberührte Natur mehr! Der Naturschutz sollte sich besser auf Länder wie Kanada oder Schweden konzentrieren!", geht also vollends an dem gesetzlichen Naturschutzauftrag, der selbst den besiedelten Bereich - sprich Dörfer und Städte - explizit einbezieht, vorbei.

"Welche Natur wollt ihr überhaupt schützen?"

Auch diese Frage bietet immer wieder vortreffliche Ansatzpunkte für kritische Diskussionen - sowohl außerhalb als auch innerhalb des Naturschutzes. Ihre Beantwortung gestaltet sich relativ einfach, sobald man einen Blick in das nationale Naturschutzrecht, in die Naturschutzrichtlinien der EU (im Bezug auf die Gewässer auch in der Wasserrahmenrichtlinie) sowie in den verschiedenen internationalen Abkommen und Konventionen, die die Bundesrepublik Deutschland im Laufe der letzten Jahre unterzeichnet hat, wirft. So listet beispielsweise die FFH-Richtlinie in ihren Anhängen sehr präzise jene Arten und Lebensräume auf, die auf europäischer Ebene des allgemeinen oder des besonderen Schutzes bedürfen sowie auch jene Arten und Lebensräume, die genutzt und bewirtschaftet werden können, sofern daraus keine negativen Auswirkungen für die Bestände resultieren. Für die Artengruppe der Vögel klärt die EU-Vogelschutzrichtlinie die Frage der schutzwürdigen Spezies und ihrer Lebensstätten und für den speziellen Fall der wandernden Tierarten beispielsweise finden sich die entsprechenden, international akzeptierten Festlegungen in der Bonner Konvention.

All diesen Rechtsnormen ist gemein, dass sie weder vom Himmel gefallen noch klammheimlich von einer verschworenen Naturschützer-Gemeinschaft verfasst worden sind. An ihrer Entstehung wirkten vielmehr neben Vertretern der Wissenschaft und des Naturschutzes auch andere gesellschaftliche Gruppen (z.B. Parteien, Bauernverbände, Landwirtschaftskammern, Städtetage) mit. Die Listen der schützwürdigen Arten stellt aus Sicht des Naturschutzes somit keine Ultima ratio dar, da unter Umständen schutzwürdige Arten fehlen oder nicht bedrohte Arten aufgelistet wurden. Sie geben aber einen wichtigen, da grundlegenden Orientierungsrahmen. Was aber noch viel wichtiger ist: Sie sind das Ergebnis eines politischen und demokratischen Entscheidungsprozesses und nicht "Willkürakte weltfremder Naturschützer".

"Naturschutz geht mich nichts an!"

In einem demokratischen Gemeinwesen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die gemeinsam erarbeiteten gesellschaftlichen Standards, Werte und Normen mit Leben zu erfüllen. Das gilt selbstverständlich auch für den Naturschutz. Das Bayerische Naturschutzgesetz bringt diese Verpflichtung in seinem Artikel 2 auf den Punkt; dort heißt es: "Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger" und weiter: "Jeder hat nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen ...". Selbst wenn die anderen Landesgesetze eine derartige Ausdrücklichkeit im Hinblick auf die Zuständigkeit und die Verantwortung des Bürgers nicht formulieren, so messen sie doch der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit einen hohen Stellenwert bei.

Naturschutz geht also alle an und nicht nur die eingefleischten Orchideen-, Amphibien- oder Vogelschützer! Es ist daher hohe Zeit für eine nationale Naturschutzstrategie, die die Akzeptanz und Integration des Naturschutzes in andere Politikfelder vorantreibt. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich übrigens bereits 1992 bei der Unterzeichnung der Biodiversitäts-Konvention zur ressort- und fachübergreifenden Arbeit im Naturschutz. Die nicht seltene Situation, dass sich Behörden oder gesellschaftliche Gruppierungen in Naturschutzangelegenheiten nicht zuständig und verantwortlich fühlen, sollte daher eigentlich schon lange der Vergangenheit angehören.

"Aber wir haben doch schon genug Naturschutz!"

Die Antwort auf diese Frage lieferte der Beitrag von Christoph Heinrich. Er verwies einleitend darauf, dass die Frage, ob es in Deutschland zu viel oder zu wenig Naturschutz gäbe, natürlicherweise je nach Betrachterstandpunkt unterschiedlich beantwortbar sei. Was für den einen Bürger zu viel sei, könne für den anderen immer noch nicht ausreichend sein. Heinrich räumte ein, dass der Naturschutz daran arbeiten müsse, für die Bürger, die von seinen Maßnahmen Betroffenen sowie für Entscheidungsträger von Politik und Verwaltung berechenbarer zu werden. Der Naturschutz müsse klar und deutlich formulieren, was er wolle, wie viel er wolle und bis wann er es wolle. Einen ersten Schritt in diese Richtung habe der NABU mit der Erarbeitung des Naturschutzbarometer getan, mit dem die Naturschutzleistungen in Deutschland für die einzelnen Bundesländer vergleichend bewertet wurden. Die Bewertung erfolgte anhand eines Kriterienkataloges, zu dem u.a. der relativer Anteil der strengen Schutzgebiete an der Landesfläche (NSG und NLP), die Anzahl und Fläche der Nationalparke, der Flächenanteil der FFH-Gebiete, der Anteil der ausgestorbenen und bestandsgefährdeten Arten oder die Förderung des ökologischen Landbaus oder von Agrarumweltmaßnahmen gehörten.

Der Vergleich förderte deutliche Unterschiede ans Tageslicht. In der Gesamtschau führen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Liste als besonders naturschutzfreundliche Bundesländer an. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bilden hingegen die Schlusslichter. Setzt man für einen Naturschutzvergleich innerhalb der EU den Anteil der nach der FFH-Richtlinie auszuweisen Schutzgebiete in Bezug zur jeweiligen Landesfläche, so wird deutlich, dass die Naturschutzleistungen der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich noch deutlich steigerungsfähig sind. Die Behauptung "Wir haben doch schon genug Naturschutz!" erweist sich also sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene als nicht haltbar.

NATURA 2000 Barometer der EU Kommission (Zum Vergrößern klicken!)

Gerade einmal 9% der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland sind als FFH-Gebiete vorgeschlagen. Dänemark bringt es immerhin auf 23,8%. Lediglich Frankreich steht mit 7,4% noch schlechter dar als Deutschland. Gleiches gilt für die Gebietsausweisungen nach EU-Vogelschutzrichtlinie. Der jüngst veröffentlichte Newsletter NATURA 2000 (Heft 16/Mai 2003) der Europäischen Kommission bezeichnet sowohl den Stand der Gebietsausweisung als auch die Qualität der Meldedaten als "unvollständig". Der Beitrag, den Deutschland zum Schutz der biologischen Vielfalt leistet, ist also eher als unterdurchschnittlich einzustufen. Von "Wir haben schon genug Naturschutz!" kann folglich nicht die Rede sein.

"Können Naturschutzgebiete nicht auch ein bisschen kleiner sein?"

Kernpunkt zahlreicher Konflikte um den Naturschutz ist dessen vermeintlich großer Flächenbedarf. Christoph Heinrich erläuterte dazu, dass die Entwicklung der Tier- und Pflanzenarten in Deutschland nach wie vor von einem negativen Trend gekennzeichnet ist. Eine der Hauptursachen sei neben der Intensivierung der Landnutzung die Zerschneidung der Lebensräume durch Verkehrswege. Besonders gravierend stelle sich die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen dar, während die meisten nicht zerschnittenen Lebensräume noch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern existierten. Die Wirkungen und Folgen der Verinselung werden in Deutschland seit den frühen achtziger Jahren diskutiert. Herman beschrieb, dass der Prozess zu einer Vielzahl kleiner Insel- und Splitterbiotope, die sich zum Teil weiträumig von einander entfernt in der Landschaft verteilen, führt. Die Folgen sind u.a. ein hoher Artenumsatz durch einwandernde, abwandernde und aussterbende Arten, die Verschiebung des Artenspektrums zugunsten der Allerweltsarten oder die erhöhte Chance genetischer Differenzierungen der kleinen und isolierten Populationen (z.B. Inzucht). Bezogen auf die Situation der deutschen Naturschutzgebiete brachte er das Problem auf die einfache Formel: Je kleiner ein Schutzgebiet desto größer die Wahrscheinlichkeit, das eigentlich geschützte Arten kurz- bis mittelfristig allein aufgrund statistischer Vorgänge aussterben. Ursächlich dafür sind nach Untersuchungen an Raubtieren in amerikanischen Nationalparks Effekte, die ausschließlich aus der Fragmentierung der Lebensräume resultieren und sich nur verhindern lassen, wenn es gelingt, einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Schutzgebieten (Kernzonen - source areas) und den sie verbindenden Korridoren und Trittsteine herzustellen. Das Thema Großflächigkeit war für Heinrich deshalb unmittelbar mit der Erfolgsfrage des Naturschutzes verknüpft. Unzählige kleine und kleinste "Naturschutzgebietsinseln" in einem "Meer" intensiv genutzter Landschaften seien auf Dauer nicht zielführend. Gegenwärtig beläuft sich die Naturschutzgebietsfläche auf weniger als drei Prozent der Landesfläche, in den südlichen Bundesländern macht sie sogar nur etwa ein Prozent aus.

Die meisten Schutzgebiete sind flächenmäßig zu klein und sie liegen zu weit auseinander, um den ihnen zugedachten Zweck erfüllen zu können. Eine echte Alternative sah Heinrich nur in der Ausweisung von Nationalparken, die so großflächig sind, dass zumindest repräsentative Landschaften und Lebensraumtypen eine Chance auf langfristigen Erhalt haben. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf den sich aus der Novellierung des BNatSchG ergebenden Handlungsauftrag für die Länder, einen Biotopverbund zu schaffen, der mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es aus fachlicher Sicht auch eher 15 % der Landesfläche sein sollten. Bei der Diskussion um großflächige Schutzgebiete dürfe, so Heinrich abschließend, auch nicht vergessen werden, dass diese in aller Regel Anziehungspunkte für in- und ausländische Urlauber seien und mittlerweile zu den Stammzellen des Inlandstourismus gerechnet werden könnten.

"Naturschutz verbietet alles!"

Nach Wahrnehmung etlicher Teilnehmer verbinden viele Bürgerinnen und Bürger mit Naturschutz die Vorstellung von Verboten: Naturschutz verbietet das Blumenpflücken, das Verlassen von Wegen in Naturschutzgebieten ist untersagt, aus Elfenbein oder Krokodilleder gefertigte Souvenirs dürfen nicht aus dem Urlaub mitgebracht werden und, und, und. Ähnliche Ansichten sind bei Menschen zu finden, die von Schutzgebietsausweisungen betroffen sind. Der Naturschutz hat in den Augen von Bürgerinnen und Bürger zum Teil das Image "von oben herab" zu agieren. Naturschutz würde in Deutschland, so die Meinung einiger Veranstaltungsteilnehmern, von den Menschen zwar ertragen, aber nicht mitgetragen. Deshalb sei es dringend geboten, den gesellschaftlichen Rückhalt zu stärken. Wichtige Voraussetzungen dafür sind "Berechenbarkeit", "Transparenz" und "Erfolgsorientierung". Berechenbarkeit, weil die Maßnahmen des Naturschutzes für die Betroffenen in ihrer zeitlichen und räumlichen Dimension klarer fassbar werden. Berechenbarkeit ist zudem ein wichtiger Faktoren, um für Transparenz. Und Transparenz in den Zielen und Aufgaben ist wichtig für Akzeptanz und Toleranz. Darüber hinaus müsse der Naturschutz seine Erfolge stärker als bisher öffentlich machen, da sich niemand gerne auf die Seite der Verlierer stelle. Nur ein Naturschutz der "unten gewollt" ist, könne seine Ziele auch erreichen.

"Vertragsnaturschutz ist der bessere Weg!"

In öffentlichen Diskussionen zum Naturschutz taucht nicht selten die Frage der wirksameren Instrumente zur Erreichung der Naturschutzziele auf. Diskussionen, bei denen die eigentliche Frage, welche Ziele wie am wirkungsvollsten erreicht werden können, häufig hinter den politischen Grundpositionen der Diskutierenden zurückbleibt. So bietet sich aus Sicht der Veranstaltungsteilnehmer der Vertragsnaturschutz dann an, wenn die Naturschutzziele nur im Einvernehmen oder mit Mitwirkung der Grundbesitzern/Nutzern erreichbar sind. Dieses kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn flächenwirksame Maßnahmen des Eigentümers oder Nutzers zur Erreichung der Ziele weiterhin erforderlich sind. Zu denken ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel an den Grünlandschutz oder die Bewirtschaftung von Karpfenteichen. Nachteile des Vertragsnaturschutzes sind seine zeitlich befristete Wirkung, der hohe Verwaltungs- und Kontrollaufwand, die geringe Sanktionierbarkeit sowie die hohen Kosten, die langfristig auflaufen. Demgegenüber erweist sich der Flächenkauf zwar anfänglich als kostenintensiv, auf längere Zeiträume führt er jedoch zu geringeren Kostenbelastungen. Darüber hinaus bietet er, da der Naturschutz "Herr im eigenen Haus" ist, wesentlich größere Gestaltungsspielräume und mindert den Zwang zu Kompromissen. Aus Verbandssicht sind ferner die Faktoren Motivation und Identifikation der Mitglieder und damit Mitgliederbindung nicht zu vernachlässigen. Das Schutzgebietsausweisungen unter Anwendung des Naturschutz- und Ordnungsrechts im Vergleich zum Flächenkauf und zum Vertragsnaturschutz nur wenig Charme haben, liegt aus Sicht der Veranstaltungsteilnehmer auf der Hand. Die Umsetzung von Naturschutzzielen unter Anwendung des Ordnungsrecht findet insbesondere bei Grundbesitzern und Nutzern wenig Akzeptanz, da die Maßnahmen als Eingriffe ins Eigentum oder in Nutzungsrechte empfunden werden. Die erforderlichen Verwaltungsverfahren sind deshalb zumeist ausgesprochen langwierig und hinterlassen immer wieder auf allen Seiten Verlierer. Bei allen Problemen, die mit der Ausweisung von Schutzgebieten nach Ordnungsrecht verbunden sind, so bestand unter den Teilnehmern doch die mehrheitliche Meinung, dass derartige Verfahrensweisen nicht verzichtbar sind. Die Vorstellung, alle schutzwürdigen Flächen erwerben zu können, wäre ebenso eine Illusion wie die Annahme, dass sich alle Ziele des Naturschutzes auf vertraglicher Basis und im gegenseitigen Einvernehmen erreichen ließen. Schließlich gehört Naturschutz im weiteren Sinne zu den gemeinwohlorientierten Aufgaben und es gibt Fälle, so die Teilnehmer, in denen Einzelinteressen hinter die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zurücktreten müssen. Deshalb muss mit denselben Maßstäben gemessen werden, wie sie in einem funktionierenden Gemeinwesen auch an anderer Stelle (z.B. Straßenbau) gelten.

Carlo Engstfeld und Ralf Schulte, NABU-Bundesvertretung Berlin


Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.