Positionen des Naturschutzes zur naturverträglichen Förderung erneuerbarer Energien

Ergebnisse eines Infoseminars der NABU-Akademie Gut Sunder vom 04. Juni 2003


Im Rahmen des von der NABU-Akademie und der NABU-Bundesvertretung Berlin veranstalteten Info-Seminars stellten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) sowie der Natur- und Umweltverbände BUND, Greenpeace, NABU und WWF ihre Positionen und Eckpunkte zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Gleichzeitig ging es darum, gemeinsam mit dem eingeladenen Fachpublikum Lösungsansätze für Konflikte zwischen Natur- und Klimaschutz zu diskutieren.

In ihren Beiträgen bewerteten die Vertreter der Natur- und Umweltverbände das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesregierung grundsätzlich als Erfolgstory. Sie ließen auch keinen Zweifel daran, dass die Umsetzung des Kyotoer Protokolls, die von der Bundesregierung definierten Klimaschutzziele sowie die damit einhergehende Förderung regenerativer Energien auf die breite Unterstützung der Verbände bauen kann. Steffan Bundscherer (BUND), Claudia Kurz (WWF) und Dr. Frank Musiol (NABU) wiesen zugleich aber auch auf Problempunkte, die aus Sicht der Naturschutzverbände bei der Novellierung des EEG gelöst werden müssten. Zum Ausbau der erneuerbaren Energien gäbe es keine Alternative, deshalb sei es wichtig, so Dr. Frank Musiol, dass einvernehmliche Ansätze zur Konfliktlösung gefunden würden, um den dringend erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu belasten. Dazu gehöre die Definition und Einhaltung klarer Rahmenbedingungen zur zukünftigen Förderung der erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG. Der Referentenentwurf der Bundesregierung, wie er von Dr. Wolfhart Dürrschmidt vom Bundesumweltministerium vorgestellt wurde, hielten die Verbandsvertreter für eine in den Grundsätzen gute Lösung. Die Absicht der Bundesregierung den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln und innerhalb der nächsten 50 Jahre auf einen Anteil von über 50% ansteigen zu lassen, sei richtig und konsequent. Wichtige Voraussetzung für die Erreichung der Ziele sei es daher, die Einspeisevergütungen für umweltfreundliche Energieträger nicht zu kürzen und sie zur gezielten Steuerung des Ausbauprozesses sowie zur Konfliktvermeidung einzusetzen. Dürrschmidt ergänzte, dass es zwar auch die Absicht des Bundesumweltministeriums sei, konstruktiv an der Lösung der aktuellen Konflikte, die sich allerdings nicht ausschließlich auf den Naturschutz bezögen, zu arbeiten, andererseits sei ein Strukturwandel ohne Konflikte kaum denkbar und manchen Debatten müsse deshalb mit einer gewissen Gelassenheit begegnet werden.

Aus Sicht der Naturschutzverbände BUND, NABU und WWF hat die Mehrzahl der Konflikte zwischen Naturschutz und Klimaschutz ihre Ursache in der nicht hinreichenden räumlichen Steuerung des Ausbauprozesses sowie in der Inanspruchnahme gesetzlich geschützter bzw. schutzwürdiger Naturgebiete. Dieses gilt insbesondere für den Einstieg in die Offshore-Windenergienutzung. Steffan Bundscherer (BUND) hielt in diesem Zusammenhang "Gas gegeben" und den zügigen Bau der Pilotanlagen für dringend notwendig, sprach sich gleichzeitig aber auch dafür aus, marine Schutzgebiete solange nicht in Anspruch zu nehmen, wie die Naturschutzauswirkungen nicht geklärt seien. Im Gegensatz zu NABU und WWF, die sich mit der BUND-Position einig zeigten, vertrat Sven Teske für Greenpeace Deutschland eine weniger restriktive Position. Zwar spreche sich Greenpeace, so Teske, auch gegen den Bau von Windanlagen in Nationalparken aus, der Bau von Anlagen in International Bird Areas (IBA) oder FFH-Gebieten dürfte hingegen aber nicht einem vollständigen Tabu unterliegen. "Wir sollten die Konferenzen von OSPAR und HELCOM verfolgen, die zum ersten Mal Ende Juni gemeinsam in Bremen tagen und die ökologische Rahmenbedingungen für Offshore-Windparks entwickeln" empfahl Teske. Einigkeit zwischen den Verbänden herrschte hingegen in der Frage der Verlängerung der Anschlussfrist für Offshore-Windanlagen bis zum Jahr 2010. Die Verlängerung des Vergütungsraums von 2006 bis 2010 und ggf. sogar noch eine nochmalige Verlängerung, ist nach Auffassung von Claudia Kurz (WWF) anzustreben, um den problematischen Planungsdruck abzubauen. Darüber hinaus sollte das EEG eine Einspeisevergütung für Offshore-Windstrom vorsehen, die sich nach der Entfernung von der Küste richtet. Dort wo die Kosten höher sind, sollte eine höhere Vergütung ermöglicht werden, so das Plädoyer des WWF.

Für den Bereich der binnenländischen Windkraftanlagen, die derzeitig rund 4% des Stromverbrauchs decken, sprachen sich die Vertreter/innen der Naturschutzverbände für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen bzw. eine geringfügige Anhebung der Förderung für mittlere Anlagen aus. "Die bisherigen Regelungen haben sich als sinnvoll erwiesen", so Musiols Fazit. Nachzudenken sei lediglich über die Frage der Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen auf sehr guten Standorten, da hier Dank des technischen Fortschritts und des gerade beginnenden "Repowerings" der Altanlagen ein ökonomisch vertretbarer Betrieb auch bei reduzierter Einspeisevergütung möglich sei.

Unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Verbänden wurden hinsichtlich des weiteren Ausbaus und der Förderung der Wasserkraft deutlich. So sprechen sich NABU, BUND und WWF mit Blick auf die Europäische Wasserrahmenrichtline (EU-WRRL) und die gewässerökologischen Folgen von Querverbauungen und Stauhaltungen in unverbauten Gewässern dafür aus, lediglich die Ertüchtigung und den Neubau von Anlagen an bestehenden Standorten zu fördern und dieses auch nur dann, wenn damit eine Verbesserung der gewässerökologischen Situation einhergeht. Im Gegensatz dazu sieht Greenpeace durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten im Bereich der Wasserkraft. Insgesamt ließe sich in Deutschland ein Potenzial von 500-600 Megawatt aufbauen, so Teske. Deshalb sei es auch wünschenswert, die Leistungsgrenze für neue und bestehende Anlagen auf 10 Megawatt anzuheben. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht nach Aussagen von Milan Nitschke den Verzicht auf den weiteren Ausbau der Wasserkraft als nicht gerechtfertigt an. Zum einen sei es möglich, die ökologische Situation eines Gewässerlaufs durch den Bau eines Wasserkraftwerks positiv zu verändern und zum anderen hätten die Eingriffe in der Regel sehr viel weniger Gewicht, als häufig publiziert würde. Allerdings sei es, so Nitschke nicht unbedingt erforderlich, die Wasserkraft über das EEG zu fördern, da das Gesetz in erster Linie für mittelständische Unternehmen gedacht sei, und die EVUs, die sich gerade im Bereich der großen Wasserkraft engagierten, der Förderung nicht bedürften.

Besonderen Handlungs- und Nachbesserungsbedarf sahen die Vertreter der Naturschutzverbände bei der Verstromung und Wärmegewinnung. Um die von Dürrschmidt formulierten Ziele der Bundesregierung von 15% Strom und 20% Wärme erreichen zu können, müsse insbesondere im kleinen Leistungsbereich nachgebessert werden, da kleine, von landwirtschaftlichen Betrieben betriebene Anlagen weitestgehend aus der Förderung herausfielen und die energetische Biomassenutzung für Landwirte deshalb weitgehend unattraktiv sei. Zur Effizienzsteigerung im Biomasse-Einsatz, forderten der NABU und WWF darüber hinaus zukünftig die Einführung eines Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen. Ein Vorschlag, der von Greenpeace jedoch mit Skepsis bedacht wurde, da man für die Zukunft eine Zweitteilung in größere industrienahe Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen von 20 Megawatt, die die erzeugte Wärme in Industriegebiete abführen können und kleinere Anlagen im ländlichen Raum, die keine Wärmeabnehmer finden, erwartet.

Großen Diskussionsbedarf sahen die Vertreter/innen der Naturschutzverbände im Bereich nachwachsender Rohstoffe. Sie befürchten einen industriellen Intensivanbau von Energiepflanzen mit negativen Folgen für die Biodiversität und den Ressourcenschutz und fordern daher die Berücksichtigung der Regeln der guten fachlichen Praxis sowie die Einhaltung von Standards des Ökolandbaus. Konflikte erwartet in diesem Bereich, so Dürrschmidt, auch das Bundesumweltministerium. Um sie zu vermeiden, gelte es, die Naturschutz- und Umweltschutzbelange rechtzeitig zu berücksichtigen. Deshalb habe man die Begleitforschung auch im BMU angesiedelt. Wenig Verständnis für die Bedenken der Umweltverbände zeigte hingegen der Vertreter des Bundesverbands Erneuerbare Energien. Die Nutzung der Treibstoff-Potenziale ist für Milan Nitschke ohne den flächenhaften Anbau von Energiepflanzen nicht machbar. Die Befürchtung, dass dieses einen noch stärkeren Intensivlandbau zur Folge hätte, sei unbegründet, da die Schädlingsbekämpfung nicht per se notwendig sei. Kein Problem sah Nitschke in der Einhaltung ökologischer Standards, selbst die Unterstützung von Zielen des Biodiversitätsschutzes sei möglich.

Erheblichen Klärungsbedarf sahen die Vortragenden im Bereich Photovoltaik und Solarthermie. Um den von der Bundesregierung geplanten Anteil von 10% am Gesamtenergiebedarf erreichen zu können, hält die Branche in erster Linie die wirtschaftlich günstigeren Freiflächen-Anlagen für erforderlich. Photovoltaik- und solarthermische Anlagen im besiedelten Bereich auf ohnehin versiegelten Flächen bzw. gebäudeintegriert zu errichten, wäre hingegen aus Sicht der Naturschutzverbände der beste Weg, da Freianlagen eine nicht erwünschte Beeinträchtigung der Landschaft und des Naturhaushaltes darstellen. Allerdings könne man sich durchaus vorstellen, für eine Phase der ersten Markteinführung auch die Errichtung einer begrenzten Zahl von Anlagen auf degenerierten Flächen mit geringer natur-schutzfachlicher Bedeutung zu akzeptieren, erklärte Frank Musiol für den NABU. Voraussetzung sei jedoch, dass die Auswahl solcher Flächen in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erfolge. Greenpeace plädiert darüber hinaus für strenge Regelungen zum Betrieb dieser Freianlagen. Dazu zähle beispielsweise der Verzicht auf Herbizidanwendungen. Die Umweltverbände streben die Erarbeitung gemeinsamer Kriterien für umweltgerechte große Anlagen an.

Wenig Verständnis zeigten die Naturschutzverbände für die Absicht der Bundesregierung, das 100.000-Dächer-Programm auslaufen zu lassen. Die Vertreter/innen von BUND, Greenpeace, NABU und WWF sprachen sich nicht nur für die Fortführung aus, sondern forderten zugleich auch die Erhöhung der Vergütungssätze für Solar-Strom aus Dachanlagen und zwar in einer Höhe, die die Kostendeckung gewährleistet. BUND und BEE befürchten ansonsten als Folge des Ausstiegs eine Rezension in der Solarbranche.

Der geringste Diskussionsbedarf bestand zum Thema Geothermie. Hier sehen die Naturschutzverbände so gut wie keine ökologischen Konflikte. Ziel der Bundesregierung ist es, Geothermie sowohl zur Strom- (25%) als auch Wärmeerzeugung (30%) zu nutzen. Gegenwärtig werden in Deutschland aber gerade einmal ca. 400 MW an Heizleistung aus Erdsondenanlagen im oberflächennahen Bereich bis 400 m Tiefe gewonnen. Hauptabnehmer sind nach Auskunft von Dürrschmidt zur Zeit Stadtwerke. Die Nutzung von Wasser aus Tiefen bis 3.000 m und Temperaturen bis zu 100 °C ist in Deutschland bisher eher die Ausnahme. Zu den wenigen Forschungsvorhaben die gegenwärtig zur Frage der Gewinnung von Energie aus tiefen Speichergesteinen laufen, gehört ein Pilotvorhaben des Geoforschungszentrums Potsdam. Die Ergebnisse des Pilotvorhabens werden für die weitere Nutzung der Geothermie von großer Bedeutung sein.

Die Veranstaltung machte deutlich, dass die großen Naturschutzverbände in Deutschland geschlossen hinter den Vereinbarungen des Kyoter Protokolls und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung stehen und zur deren Unterstützung bereit sind. Für die Umweltverbände sind Erfolge im Klimaschutz sogar eine der Grundvoraussetzungen für den Erhaltung von Arten und Lebensräumen. Die "klassischen Naturschutzverbände" stehen also keinesfalls auf der "Euphorie-Bremse", sie plädieren jedoch für einen Einstieg ins Zeitalter regenerativer Energien, der mit Augenmaß erfolgt und den ohnehin immensen Druck auf die wenigen verbliebenen Naturgebiete nicht zusätzlich erhöht und die Flächenkonkurrenz nochmals verstärkt.

Johanna Theunissen / Ralf Schulte



Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.