ANFORDERUNGEN AN EIN KONZEPT ZUM NATIONALEN BIOTOPVERBUND |
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Ergebnisse eines Seminars vom 02.10. bis 03.10.2000 |
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Warum brauchen wir ein nationales Biotopverbundsystem? * Welche Anforderungen sind aus biologisch-ökologischer Sicht an ein Biotopverbundsystem zu stellen? * Welches sind die Bausteine für ein nationales Biotopverbundsystem? * Welchen Flächenanspruch hat das Konzept zum nationalen Biotopverbundsystem? * Welchen Schutzstatus sollen die Flächen des nationalen Biotopverbundsystems haben? * Welche Maßnahmen sind für Arten vorzusehen, deren Reliktvorkommen auf Dauer isoliert sein werden?* Zusammenfassung und Bewertung |
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Einleitung Biotopverbund gehört seit einigen Jahren zweifelsohne zu den Schlüsselbegriffen in den Strategien eines zeitgemässen Naturschutzes. Biotopverbundprojekte werden auf lokaler, regionaler und z.T. auf landesweiter Ebene realisiert. Auf internationaler Ebene zielt die FFH-Richtlinie mit dem NATURA 2000-Schutzgebietssystem, das EMERALD-Netzwerk des Europarats oder die Bonner Konvention, auf die Einrichtung eines Netzwerks von Habitaten und Lebensräumen ab. Im nationalen Maßstab sieht der Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung vor, „ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen (und) die Artenvielfalt zu schützen". Mit der anstehenden Novelle des BNatSchG sollen dafür die erforderlichen bundesgesetzlichen Weichenstellung geschaffen werden. Es ist zu unterstellen, dass die auf lokaler und regionaler Planungsebene gewonnenen Erfahrungen mit der Entwicklung von Biotopverbundsystemen nur bedingt auf die nationale Ebene übertragbar sind, sofern ein auf gesamtstaatlicher Ebene angesiedeltes Netzwerk von Habitaten und Lebensräumen nicht den Charakter eines nationalen „Verheckungs- und Vertümpelungsprogramms" tragen soll. Für den Naturschutz erwächst daraus die Herausforderung, Strategien und Konzepte für die Realisierung dieses Vorhabens zu entwickeln. Ziel des Seminars war es, dazu einen Beitrag zu leisten und die aus naturschutzfachlicher Sicht zu stellenden Anforderungen für ein Konzept zum nationalen Biotopverbund zu erörtern. Dieses beinhaltete u.a. Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu finden:
Warum brauchen wir ein nationales Biotopverbundsystem? Der heutige Bestand an Naturschutzgebieten ist, bezogen auf die alten Bundesländer, mehr als dreimal so hoch wie vor 20 Jahren. Dieses gilt sowohl für die Anzahl als auch den Flächenanteil. Auch der Bestand an Nationalparken und sonstigen Großschutzgebieten ist insbesondere nach 1990 in ganz Deutschland erheblich angestiegen. Schutzgebiete wurden und werden bislang aber eher aufgrund zufälliger und spontaner örtlicher Initiativen als aufgrund eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes eingerichtet. Die vorhandenen Schutzgebiete können nach Schätzungen von Sachverständigen nur 30 bis 40% der einheimischen Arten schützen. Mit dem nationalen Biotopverbundsystems wird, so berichtete Finck vom Bundesamt für Naturschutz, das Ziel der Wiederherstellung und Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Landschaft sowie die Erhöhung der Durchgängigkeit verfolgt. Dazu bedarf es eines kohärenten Ansatzes im Flächenschutz, wobei kohärent weniger einen räumlichen, denn einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Lebensräumen und Schutzgebieten bezeichnet. Dabei sieht sich das BfN in Übereinstimmung mit verschiedenen europäischen Schutzgebietssystemen (NATURA 2000 System der Europäischen Gemeinschaft; EMERALD-System des Europarates), denen zumindest von der Intention her kohärente Ansätze zugrunde liegen. Welche Anforderungen sind aus biologisch-ökologischer Sicht an ein Biotopverbundsystem zu stellen? Klaus Handke (Forschungsstelle für Landschaftsökologie, Bremen) setzte sich in seinem Beitrag vor dem Hintergrund des Ortswechselverhaltens heimischer Faunenelemente mit den räumlichen Anforderungen an ein Biotopverbundsystem auseinander. Demzufolge liegen dem Ortswechsel von Tieren verschiedene Ursachen zugrunde: Nahrungssuche und Jagd, Partnersuche, gezielte Wanderung, aber auch das ungerichtete Fortbewegen bzw. die passive Verdriftung. Der Ortswechsel ist u.a. abhängig von der Vagilität, vorhandenen Barrieren, dem Aktionsradius einer Art, dem Konkurrenzdruck oder der Vermehrungsfähigkeit. Wichtige Strategien im Rahmen des Ortswechselverhaltens sind Wanderung und Ausbreitung. Obwohl beide Begriffe Ortswechselvorgänge beschreiben, haben sie dennoch andere biologische Funktionen. Wanderungen dienen als gerichtete Bewegungen von einem Ort zum anderen (z.B. der Vermehrung oder Überwinterung). Je nach Funktion der Wanderung ist die regelmäßige Rückkehr, die einmalige Rückkehr oder die Wanderung ohne Rückkehr möglich. Klassische Wanderer sind u.a. Fledermäuse, Zugvögel oder Aale. Aber auch eine ganze Reihe von Wirbellosen (z.B. Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer) verfügt über hohe Migrationspotentiale. Selbst saisonale Wanderungen sind mittlerweile für Wirbellose (Laufkäfer, Spinnen) beschrieben worden. Im Gegensatz zur Wanderung liegt der Ausbreitung ein ungerichteter Ortswechsel zu Grunde. Auslöser sind die Flucht vor Artgenossen oder die Entdeckung/Erschließung neuer Habitate. Die Ausbreitung kann neben aktiven Ursachen auch durch passive Faktoren (Verdriftung, Verfrachtung) ausgelöst werden. Am Beispiel der Ausdehnung des Rapsanbaus und der damit einhergehenden aktiven Ausbreitung von Teich- und Schilfrohrsängern, Neuntötern u.v.a., die in den Rapsfeldern zunehmend als Brutvögel auftauchen, machte Handke deutlich, wie schnell neu entstehende Lebensräume besiedelt werden können. Passive Ausbreitung erfolgt zu einem über andere Tiere (Verbreitung über Schafe), durch Verwehung (Insekten) sowie in enormem Umfang durch Verdriftung bei Hochwässern. An einer Fülle von Beispielen belegte Handke das hohe Mobilitätspotential der Wirbeltier- und Wirbellosenfauna. Die Ausbreitungsfähigkeit vieler Arten ist in der Vergangenheit häufig unterschätzt worden. Arten mit geringem Ausbreitungspotential sind vornehmlich in Auen mit gestörten Wasserhaushalt, isolierten Heiden, Trockenrasen, Sandrasen, Nieder- und Hochmooren, alten Wäldern oder Hudelandschaften zu finden. Besonders hohe Anteile von Arten mit geringer Ausbreitungsfähigkeit weisen insbesondere die Gruppen der Reptilien, Widderchen, Bläulinge, Augenfalter, Land-Gehäuseschnecken und Hautflügler auf. Die konzeptionelle Ansätze zur Entwicklung eines Biotopverbundsystems müssen sich daher, so Handke weiter, aus den Dispersions- und Migrationsansprüchen der heimischen Arten ableiten. Das Netzwerk der Habitate und Lebensräume muss so eng geknüpft werden, dass Individuen, die ihr angestammtes Habitat verlassen, in relativer Nähe zum Ausgangsort ihrer Wanderung wieder eine geeignete Lebensstätte vorfinden. Je geringer die zwischen zwei Habitaten zu überwindende Distanz ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wanderung einen erfolgreichen Abschluss findet. Ein wichtiges Kriterium für den Dispersions- oder Migrationserfolg stellt darüber hinaus die zu durchquerende, den artspezifischen Anforderungen nicht genügende Landschaft dar. Ist sie lebensfeindlich gestaltet (z.B. intensive Landnutzung) oder weist sie Barrieren (z.B. Flüsse, Kanäle, Straßen) auf , so vermindern sich die Überlebenschancen für die Wanderer. Für manche Arten können auch die band- oder linienförmig die Landschaft durchziehenden Korridorbiotope, die im Zuge sogenannter Biotopvernetzungen geschaffen wurden, Barriere-Charakter haben. Handke plädierte aus dieser Erkenntnis heraus für ein kleinräumiges Mosaik unterschiedlicher Habitate und Lebensräume. Verbundelementen wie Hecken oder andere Korridorbiotope hielt er hingegen für weniger taugliche Elemente eines Biotopverbundsystems. Welches sind die Bausteine für ein nationales Biotopverbundsystem? Wenn ein nationales Biotopverbundsystem also kein bundesweites Programm zur Anlage von Hecken und anderen „Rennstrecken" für Tier- und Pflanzenarten sein soll, so stellt sich die Frage, aus welchen „Mosaiksteinen" ein Biotopverbundsystem zusammengefügt werden sollte. Nach Auffassung des Bundesamt für Naturschutz erscheinen grundsätzlich geeignet:
Aus Sicht des NABU muss ein nationales Biotopverbundsystem auf die Elemente
Für die Naturschutzvorrangflächen sollte eine Zielgröße von 15% der Binnenlandfläche angestrebt werden. Zur Erreichung dieses Flächenziel wäre die Ergänzung des Nationalparksystems mit neu auszuweisenden Nationalparken (Stechlinseegebiet, Senne, Bode- und Selketal, Kellerwald, Nördlicher Schwarzwald, Ammergebirge) sowie der Aufbau eines System großflächiger Naturschutzgebiete (mehrere Hundert bis mehrere Tausend Hektar), das repräsentative Waldgebiete ohne forstliche Nutzung (mindestens aber 5% der Waldfläche), die Gewässer einschließlich ihrer Ufer sowie die wertvollen Küsten- und Meeresgebiete beinhaltet. In die Naturschutzvorrangflächen müssten ferner die Restvorkommen der hoch bedrohten natürlichen und naturnahen Ökosystemtypen (z.B. Klarwasserseen, Hochmoore) sowie Prozessschutzflächen auf mindestens 5 % der Fläche des Binnenlandes in das System einbezogen werden. Darüber hinaus plädiert der NABU dafür, so Christoph Heinrich, schützenswerte Teile der Kulturlandschaft in das nationale Biotopverbundsystem zu integrieren. Das wären in erster Linie:
Ausgehend von den niederländischen Erfahrungen beim Aufbau der ökologischen Hauptstruktur (niederländisches Biotopverbundprogramm) unterstrich Uwe Krüger (BUND LV Hessen, AK Naturschutz) in seinem Beitrag die Notwendigkeit zur Erhöhung der Durchgängigkeit und zur ‚Entschneidung’ der Landschaft . Dazu müssten die in erster Linie von Verkehrsinfrastrukturen ausgehenden Barriereeffekte systematisch erfasst, ausgewertet und beurteilt werden. Zumindest an Standorten mit überregionaler Barrierewirkung seien dann technische Querungshilfen (z.B. Grünbrücken, Wilddurchlässe) vorzusehen. In anschließenden Diskussionsbeiträgen wiesen Margret Bunzel-Drüke (ABU, Soest) und Edgar Reisinger (TLU, Jena) zum einen auf die herausragende Bedeutung naturnaher Flußauen mit ihren reichstrukturierten Lebensräumen sowie die nicht zu unterschätzende Bedeutung der naturverträgliche Landnutzung für den Erfolg eines nationalen Biotopverbundes hin. Allein über Nationalparke und andere Schutzgebiete ließe sich, so Reisinger, kein Biotopverbund realisieren. Erforderlich sei die Einbeziehung der großen land- und forstwirtschaftlich genutzten Lücken, wobei insbesondere den verschiedenen Grünlandlebensräumen besonderes Augemerk gewidmet werden müsste. Welchen Flächenanspruch hat das Konzept zum nationalen Biotopverbundsystem? Ein Biotopverbundsystem, das den Anspruch erhebt, einen effektiven Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes zu leisten, muss auf einer Flächenkulisse aufbauen, die größer ist als das heute vorhandene Schutzgebietssystem. Der Flächenbedarf liegt, so Finck, je nach Autor zwischen 10 und 30%. Aus Sicht des BfN würde ein funktionsfähiges Biotopverbundsystem daher sicherlich mehr als 10% der Landfläche voraussetzen, wobei 20% als realistische Größenordnung anzusehen wären. Heinrich sprach sich demgegenüber dafür aus, 15% der Binnenlandflächen als Naturschutzvorrangflächen in das nationale Biotopverbundsystem einzubinden. (Nachtrag des Verfassers: Der am 2.2.2001 vom Bundesumweltministerium vorgestellte Entwurf zur Novelle des BNatSchG sieht folgende Regelung vor: „Die Länder sollen dafür mindestens 10 % der Landesfläche zur Verfügung stellen.") Welchen Schutzstatus sollen die Flächen des nationalen Biotopverbundsystems haben? Entsprechend den Vorstellungen des BfN sollten die Flächen in den Kernbereichen als Nationalparke, Naturschutzgebiete oder FFH-Gebiete geschützt sein. Darüber hinaus sei, so Finck, eine „Landschaftsmatrix" anzustreben, die Biosphärenreservate, Naturparke (ostdeutscher Prägung) oder Landschaftsschutzgebiete beinhalte. Ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Flächen ergäbe sich zudem aus dem neuen Bundesraumordnungsgesetz (BROG), dass nunmehr auch die Ausweisung von verbindlichen Vorrangflächen für den Naturschutz ermögliche. Christoph Heinrich ergänzte für den NABU die Palette der zur Auswahl stehenden Schutzinstrumente um die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes sowie des Flächenankaufs durch die öffentliche Hand und die Verbände. Welche Maßnahmen sind für Arten vorzusehen, deren Reliktvorkommen auf Dauer isoliert sein werden? Selbst unter der Voraussetzung, dass die Schaffung eines nationalen Biotopverbundsystems auf einer Fläche von mehr als 10% gelingt, so steht zu erwarten, dass nicht alle heimischen Arten von dieser Maßnahme werden profitieren können. Dieses gilt insbesondere für jene Arten, die gegenwärtig auf wenige und zudem räumlich sowie funktional stark isolierte Vorkommen beschränkt sind bzw. deren Individuenzahl so gering ist, dass mit einer erfolgreichen Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume nicht gerechnet werden kann. In diesem Zusammenhang wären beispielhaft die Würfelnatter mit ihren isolierten Reliktvorkommen an Mosel, Lahn und Nahe sowie die Europäische Sumpfschildkröte zu nennen. Beide Arten sind zudem durch hohe artspezifische Habitatanforderungen sowie durch eine geringe Ausbreitungsfähigkeit gekennzeichnet. Zur Sicherung der noch vorhandenen sowie zur Neubegründung von Vorkommen müssen in konkreten Einzelfällen flankierende Maßnahmen eines ex situ- Biotopverbunds (Wiederansiedlungen, Umsiedlungen) in Betracht gezogen werden. So sieht das von Kuprian und Winkel vorgestellte Sumpfschildkröten-Projekt des BUND Hessen neben der Verbesserung der Lebensbedingungen der letzten Schildkröten im Enkheimer Ried durch geeignetes Biotopmanagement (Schaffung weiterer Eiablageplätze, Schaffung weiterer ungestörter Ruhe- und Sonnenplätze, Verminderung des Feinddrucks (Hechte!), Verminderung des Konkurrenzdrucks durch ausgesetzte Schmuckschildkröten) auch ein wissenschaftlich betreutes Wiederansiedlungs- und Auswilderungsprogramm (Aufzuchtprogramm, Entwurf eines Bewertungsschemas für die potentiellen Habitate, genetische Analysen zur Absicherung gebietszugehöriger Unterarten) vor. Wie kann ein nationales Biotopverbundsystem realisiert werden? Am Beispiel der Erfahrungen des landesweiten Biotopverbundsystems in Rheinland-Pfalz entwickelte Hess Anforderungen zur Umsetzung eines Biotopverbunds auf nationaler Ebene. Die Planung vernetzter Biotopsysteme muss demnach auf folgenden Grundlagen erfolgen:
Für die Umsetzung des nationalen Biotopverbundsystems könnten, so zeigten es die rheinland-pfälzischen Erfahrungen, nicht allein die Naturschutzbehörden zuständig sein. Der Aufbau eines Biotopverbundsystems sei eine behördenübergreifende Querschnittsaufgabe. In der Zuständigkeit der Naturschutzbehörden müsse die Sicherung der Kerngebiete, die Entwicklung der Verbindungs- und Entwicklungsgebiete sowie die Implementierung umweltverträglicher Landnutzungen liegen. Die Flurbereinigungsbehörden könnten durch Maßnahmen zur Beseitigung von Nutzungskonflikten sowie Entwicklungsmaßnahmen Beiträge leisten. Die Straßenbauverwaltungen hätten in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandene Biotope zu erhalten sowie bei Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen neue Lebensräume zu schaffen. Der Wasserwirtschaft käme hingegen die Aufgabe zu durch naturnahe Gewässerunterhaltung und naturnahen Gewässerausbau den Bestand zu sichern und zu entwickeln. Die Idee zur Schaffung eines nationales Biotopverbundsystem eröffnet dem Naturschutz erstmals auf gesamtstaatlicher Ebene die Möglichkeit zur Entwicklung eines flächenbezogenen, räumlichen sowie kohärenten Zielkonzepts. Betrachtet man die gegenwärtige Schutzgebietssituation in Deutschland, so sollen 5314 Naturschutzgebiete sowie 13 Nationalparke (Stand 1995) der Erhaltung seltener wildlebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten dienen. Damit unterliegen rund 2,5% der Staatsfläche einem relativ strengen Naturschutz. Rechnet man weitere Flächen (z.B. Biosphärenreservate, Naturparke, Landschaftsschutzgebiete) hinzu, so summieren sich die in der ein oder anderen Form geschützten Landschaftsteile auf 7 bis 8%. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zahlen durchaus eindrucksvoll. Der Blick auf die Landkarte zeigt aber, dass diese dem Naturschutz zur Verfügung gestellten Flächen wie Masernflecken über das Gesicht der Bundesrepublik verteilt sind. Weder ihr räumliches Verteilungsmuster noch die mit ihrer Ausweisung verbundenen naturschutzfachlichen Ziele sind Gegensatz eines strategischen Vorgehens zur Bewahrung des nationalen Naturerbes und der biologischen Vielfalt. Es verwundert daher kaum, wenn Wissenschaftler und Sachverständige zu dem Ergebnis kommen, dass die dem Naturschutz heute zur Verfügung stehenden Flächen gerade einmal ausreichen, um zwischen 30 und 40% der heimischen Flora und Fauna nachhaltig in ihrem Bestand zu sichern. Mit einem nationalen Biotopverbundsystem verbindet sich die Chance, die Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes auf bundesweiter Ebene mit dem Ziel des nachhaltigen Erhalts der Funktionsfähigkeit der Naturgüter zusammenführen und in einer länderübergreifenden Gesamtschau darzustellen. Damit würde dem § 1 BNatSchG, der ausdrücklich fordert, die Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, und zwar sowohl in den besiedelten als auch unbesiedelten Bereichen, in vollem Umfang Rechnung getragen werden können. Das nationale Biotopverbundsystem und die damit verknüpften Ziele werden jedoch nur bei Beachtung einiger wichtiger Faktoren erfolgreich sein können:
Ralf Schulte, NABU-Akademie Gut Sunder |
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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder. |