Zukunft des nationalen Naturerbes - Modelle für die Betreuung bundeseigener Naturschutzflächen durch private Träger
Ergebnisse eines Seminars vom 14.12.1999
Die Bundesrepublik Deutschland - ein Grundeigentümer mit besonderer Verantwortung für den Schutz der biologischen Vielfalt? * Der RSPB – Hüter des nationalen Naturerbes im Vereinigten Königreich * Naturschutz durch private Verwaltung - Ziele und Aufgaben von Natuurmonumenten * Chancen zur Sicherung des nationalen Naturerbes auf Bundesliegenschaften bzw. BVVG-Flächen * Perspektiven für den Schutz des nationalen Naturerbes

Eine Reihe der für den Naturschutz und die Sicherung der biologischen Vielfalt wichtigen Flächen befinden sich im Bundesbesitz. Noch in diesem Jahr (1999) steht im Deutschen Bundestag das Vermögensrechtsergänzungsgesetz zur Verabschiedung an, das eine abschließende gesetzliche Regelung des bestehenden Verkaufsstops für naturschutzbedeutsame BVVG-Flächen erwarten lässt. Aus dieser für den Erhalt des nationalen Naturerbes bedeutsamen Entscheidung erwachsen aus naturschutzpolitischer Sicht eine Reihe offener Fragen:

  • Wie kann sichergestellt werden, dass die Flächen im Sinne des Erhalts des nationalen Naturerbes verwendet werden?
  • Wer wird zukünftig Träger der Flächen sein/bleiben?
  • Ist es denkbar, dass Flächen an Naturschutzverbände oder Naturschutzstiftungen zum Zwecke einer naturschutzgerechten Pflege und Entwicklung abgetreten werden?

Ziel der Informations- und Diskussionsveranstaltung war es, an Beispielen aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich Modelle für Betreuung staatlicher Naturschutzliegenschaften durch private Organisationen vorzustellen, die Positionen der deutschen Naturschutzverbände darzulegen sowie Perspektiven für die bundeseigenen naturschutzbedeutsamen Liegenschaften zu diskutieren.

Die Bundesrepublik Deutschland - ein Grundeigentümer mit besonderer Verantwortung für den Schutz der biologischen Vielfalt?
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Dr. Bernd Söhnlein (NABU-BFA Umweltrecht) setzte sich in seinem einleitenden Beitrag mit der Frage der besonderen Verantwortung des Grundeigentümers Bundesrepublik Deutschland für den Schutz der biologischen Vielfalt auseinander. Er stellte heraus, dass der Bund sowohl bei der Verwaltung als auch beim Verkauf von eigenen Grundstücken zahlreichen Bindungen des Völker-, Europa-, Bundes- und Landesrechts unterworfen sei. Besonders hervorzuheben seien die Anforderungen, die sich aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, den Bestimmungen einiger Landesnaturschutzgesetze (Art. 2 Abs. 1 S. 4 BayNatSchG, § 1 Abs. 4 BbgNatSchG, § 3 a Abs. 1 NatSchG S-H) sowie die Vorgaben der Staatszielbestimmung Umweltschutz (Art. 20 a GG) ergeben. Ein Verkauf von bundeseigenen Grundstücken an Privatpersonen sei regelmäßig rechtlich unzulässig, wenn es sich um ökologisch besonders wertvolle Flächen handele, die in der Naturschutzplanung des jeweiligen Bundeslandes als Vorrangflächen für den Naturschutz vorgesehen sind.

Der RSPB – Hüter des nationalen Naturerbes im Vereinigten Königreich
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Christopher Brown (Land & Property Manager, RSPB) stellte in seinem Beitrag die Arbeit der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) in der Schutzgebietsverwaltung und –betreuung vor.

Die Arbeit des mit über 1 Mio. Mitglieder größten europäische Naturschutzverband wird von dem Ziel ‘Take action for the protection of birds and their environment’ bestimmt.

Dazu setzt der RSPB zum einen sehr stark auf die Einflussnahme auf die Wirtschaftspolitik (Greening the Economy) und die Landschaftsplanung, zum anderen aber auch auf die Bewahrung des nationalen Naturerbes durch den Ankauf von Schutzgebieten und deren Management. Gegenwärtig ist der RSPB Eigentümer von 148 Naturreservaten mit einer Gesamtfläche von 102.500 ha.

Die Schutzgebietsstrategie des RSPB ist in erster Linie auf den Erhalt national bedeutsamer Lebensraum- und Landschaftstypen ausgerichtet. Zum Schutzgebietsinventar des RSPB zählen u.a. 35% der Meeresbuchten, 13% der Röhrichte und Verlandungszonen oder 3% der Meereswatten.

Darüber hinaus konzentriert sich der RSPB auf den Ankauf und Schutz von Lebensräumen bedrohter Vogelarten. Die einzigen britischen Vorkommen des Meeresstrandläufers (Calidris maritime) befinden sich beispielsweise in RSPB-Reservaten. Rund drei Viertel der britischen Rosenseeschwalbe (Sterna dougallii) und Rohrdommel-Populationen leben zur Zeit in Schutzgebieten des RSPB. Bemerkenswert ist auch, dass ca. 245.000 Wasservögel, das sind 25% der Überwinterungspopulation, sowie 300.000 überwinternde Watvögel (20% der britischen Überwinterungspopulation) in diesen Schutzgebieten anzutreffen sind.

Zum Arteninventar der Reservate zählen neben den Vogelarten aber auch zahlreiche Wirbellose (92 % der in Großbritannien heimischen Groß- und Kleinlibellenarten, 84% der Schmetterlingsarten, 77% der Heuschrecken) sowie 27% der gemäß UK Red Data Book national bedeutsamen Pflanzenarten.

Mit seiner Schutzgebietspolitik leistet der RSPB einen maßgeblichen Anteil zur Bewahrung des nationalen Naturerbes im Vereinigten Königreich. Finanziert wird die Arbeit in erster Linie aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Finanzielle Unterstützung erfährt der RSPB zudem aus der land fill tax, Lotterieeinnahmen, Schenkungen oder Vermächtnissen.

Als privater, vom Engagement freiwilliger Mitglieder getragener Verein, leistet der RSPB darüber hinaus unschätzbare Dienste in der Betreuung, Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete. Dabei erwiesen sich gerade die Möglichkeiten zur Einbindung der örtlichen Bevölkerung als ausgesprochen hilfreiches Instrument zur Akzeptanzförderung.

Naturschutz durch private Verwaltung - Ziele und Aufgaben von Natuurmonumenten
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Luc Berris (Natuurmonumenten) informierte in seinem Beitrag über die Ziele und Aufgaben von Natuurmonumenten bei der Sicherung und dem Erhalt niederländischer Schutzgebiete. Natuurmonumenten definiert seine satzungsgemäßen Aufgaben sinngemäß wie folgt: „Der Verein Natuurmonumenten schützt Natur, Landschaft und damit zusammenhängende kulturhistorisch wertvolle Objekte durch deren Erwerb und professionelle Verwaltung. Zusammen mit vielen Partnern arbeitet Natuurmonumenten nachhaltig an der Vergrößerung der geschützten Fläche. Dadurch gibt Natuurmonumenten den Werten der Natur, der Landschaft und damit in Zusammenhang stehenden kulturhistorischen Objekte eine Stimme und zeigt immer wieder, dass Natur- und Landschaftsschutz für ein Land, in dem es sich Leben lässt, notwendig sind. Natuurmonumenten bietet jedermann auf verschiedene Arte die Möglichkeit Natur und Landschaft aktiv zu begegnen und wirkt immer unermüdlich für politisches Bewusstsein und Tragfläche."

Schutzgebiete in privater Hand

Anlass für die Vereinsgründung gaben 1905 die Planungen zur Errichtung einer Mülldeponie im Naardermeer, einer rund 1000 ha großen See- und Niedermoorlandschaft vor den Toren Amsterdams. Einige Naturschützer der ersten Stunde erkannten die Bedrohung und gründeten den Verein mit dem Ziel, einen Fonds aufzubauen, der Mittel für den Erwerb von schutzwürdigen Gebieten bereitstellt. Heute stehen 70.000 Hektar, verteilt auf 300 Gebiete in einer Größe von 1 bis 5.500 Hektar, im Eigentum von Natuurmonumenten. Darüber hinaus besitzt der Verein viele alte Bauernhöfe, Schlösser, Windmühlen und Landhäuser. Für weitere 10.000 Hektar Naturreservate hat Natuurmonumenten die Pflege und Betreuung übernommen.

Bei den Naturreservaten handelt es sich in hohem Maße um offene Landschaften mit Heiden sowie Niedermoore und Küstenlandschaften. Fast allen Naturreservaten ist deren unmittelbare Nähe zu Bevölkerungskonzentrationen gemein.

Die national bedeutsamen Naturreservate von Natuurmonumenten sind Bestandteil der sog. „ökologischen Hauptstruktur". Dieses landesweite Biotopverbundsystem soll bis 2018 zum Rückgrat des Naturschutzes in den Niederlanden entwickelt werden. Die erforderlichen Flächen werden zu 25% von Natuurmonumenten und zu weiteren 25% von regionalen Naturschutzorganisationen bereitgestellt. Den Flächenankauf für die verbleibenden 50% übernimmt die Staatsforstverwaltung.

Die Naturschutzstrategie von Natuurmonumenten

Innerhalb der vergangenen 15 Jahre entwickelte sich der Mitgliederbestand von Natuurmonumenten von 250.000 auf heute rund 925.000 Mitglieder (rund 19% der Bevölkerung). Zum „Erfolgsrezept" von Natuurmonumenten zählt u.a. dessen strenge parteipolitische Neutralität. Im Gegensatz zu anderen Umweltorganisationen verzichtet Natuurmonumenten mittlerweile bewusst auf eine Opposition um der Opposition willen. Natuurmonumenten wandelte sich „von einem rechthaberischen Naturschutzverein" (Berris, mdl.) zu einer gesellschaftlich breit getragenen Organisation. Damit ging die Abkehr von einem nur konservativen (konservierenden) Naturschutz zugunsten von Naturentwicklung einher.

Natuurmonumenten erkennt die herausragende Bedeutung der Naturreservate für den Tourismus und die Erholungswirtschaft für ein so dicht bevölkertes Land wie die Niederlande an und bindet diese Anerkenntnis in seine verbandlichen Strategien ein. Natuurmonumenten sucht daher den Konsens und bemüht sich um ein partnerschaftliches Verhältnis nicht nur mit dem staatlichen Naturschutz (Staatsbosheer) sondern auch mit Agrarorganisationen, Fremdenverkehrvereinen, der Erholungswirtschaft, den öffentliche Verkehrsbetrieben, den Wasserbehörden usw..

Die wirtschaftliche Seite von Natuurmonumenten

Natuurmonumenten beschäftigt gegenwärtig etwa 600 Mitarbeiter: vom Direktor bis zum Restaurantpersonal und vom Forstarbeiter bis zum Mitarbeiter in Besucherzentren.

Die Jahresrechnung für 1998 wies insgesamt 108 Millionen Euro aus.

Auf der Ausgabenseite dominierten mit 86% die Mittel für den Erwerbung und die Verwaltung der Reservate. Weitere 12% entfielen auf Öffentlichkeitsarbeit und 2% wurden für Sonstiges ausgegeben.

Die Ausgaben werden zum einen über Einnahmen aus der Gebietsverwaltung (7%), aus Sponsoring und Umweltlotterie (17%), Mitgliedsbeiträgen und Erbschaften (27%) sowie aus Vermögensverwaltung (19%) gedeckt. Darüber hinaus stehen Fördermittel der öffentlichen Hand in einer Größenordung von 30% zur Verfügung.

Chancen zur Sicherung des nationalen Naturerbes auf Bundesliegenschaften bzw. BVVG-Flächen - ein Problemaufriss u.a. am Beispiel der Naturschutzgroßprojekte des Bundes
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Frau Steer (Bundesamt für Naturschutz) stellte den Rahmen für das Engagement des Bundes in Fragen des Flächenschutzes vor. Grundlage bilden die „Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung einschließlich der Förderung von Gewässerrandstreifen". Ziel der Förderung ist die dauerhafte Sicherung der ökologischen und naturschutzfachlichen Qualität großflächiger, natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender überregionaler Bedeutung, in denen die typischen Merkmale der Naturausstattung des Gesamtstaates zum Ausdruck kommen.

Die Auswahl der förderungsfähigen Gebiete erfolgt u.a. nach den Kriterien Repräsentanz, Naturnähe und Natürlichkeit, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Bei Projekten, die als förderungswürdig anerkannt werden, können Maßnahmen zur Bestandssicherung (Flächenankauf, langfristige Pachtverträge, Ausgleichszahlungen) sowie zur Biotopeinrichtung und Lenkung der Biotopentwicklung gefördert werden. Vom Ankauf ausgeschlossen sind jedoch Grundstücke, die im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen. Darüber hinaus wird erwartet, dass neben dem kommunalen oder privaten Projektträger, auch das jeweilige Bundesland, die vom Vorhaben berührten Gemeinden sowie die vor Ort tätigen Naturschutzverbände ihre Flächen in das Vorhaben einbringen.

Im Rahmen von Naturschutzgroßprojekte Peenetal in Mecklenburg-Vorpommern und Mittleres Saaletal in Thüringen wurden bisher ca. 5.000 ha BVVG-Flächen angekauft. Von den rund 96.000 ha ehemaliger Truppenübungsplätze (nur Flächen über 1000 ha) konnten bislang in der Tangersdorfer Heide, in Jüterbog – West, in der Schmalen Heide und bei Jännersdorf Flächen in Naturschutzgroßprojekte integriert werden.

Für Naturschutzgroß- und Gewässerrandstreifenprojekte übernimmt die Bundesregierung bis zu 75 % der anfallenden Kosten. In der Regel soll das einzelne Projekt nach sechs bis zehn Jahren abgeschlossen sein und danach eigenständig vom Träger weitergeführt werden.

Seit 1979 wurden 50 Projekte gefördert. Im Jahr 1989 wurde der Förderbereich „Naturschutzgroßprojekte" durch das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert. Die jährlichen Bundesmittel stiegen von 22 Millionen DM in 1989 auf 43 Millionen DM im Jahr 1998.

Konzept des NABU zur Sicherung des nationalen Naturerbes auf Bundesliegenschaften bzw. Treuhandflächen
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Christoph Heinrich (NABU) plädierte dafür, dass der Bundestag bei der anstehenden Novellierung des Vermögensrechtsergänzungsgesetzes (VermREergG) seiner Verantwortung für das nationale Naturerbe gerecht werden solle. Im Namen des NABU forderte er die dauerhafte Sicherung der bundeseigenen Naturschutzflächen insbesondere in den neuen Bundesländern vor der Privatisierung. Der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU), mit dem eine Gesamtfläche von ca. 100.000 Hektar Ländern und Umweltverbänden kostenlos für Naturschutzzwecke überlassen werden solle, sei dafür eine gute Grundlage. Für den NABU seien die vor allem vom BMF ins Spiel gebrachten verfassungs- und europarechtlichen Einwände gegen die kostenlose Übertragung der Naturschutzflächen ausgeräumt. Nachdem ein Veräußerungsstopp bundeseigener Naturschutzflächen im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben worden sei, würde ein Bruch dieses Versprechens gerade bei der Bevölkerung in den neuen Bundesländern auf großes Unverständnis stoßen.

Mit seiner Stiftung Nationales Naturerbe wolle der NABU, so Heinrich weiter, einen neuen Weg im Flächenschutz gehen. Unabhängig von den kurzfristigen finanziellen Möglichkeiten solle über die NABU-Stiftung in den kommenden Jahren der Finanzstock für den Erwerb sowie die fachgerechte Betreuung und Unterhaltung stiftungseigener Schutzgebiete aufgebaut werden.

Perspektiven für den Schutz des nationalen Naturerbes
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Die Beispiele aus Großbritannien und den Niederlanden zeigten in eindrucksvoller Weise die Chancen und Perspektiven für den Schutz des nationalen Naturerbes durch das Engagement privater Naturschutzorganisationen auf. Bei der Bewahrung des nationalen Naturerbes nehmen sowohl RSPB als auch Natuurmonumenten die Funktion eines Dienstleisters oder Liegenschaftstreuhänders wahr und unterstützen den Staat bei der Bewältigung seiner Aufgaben. Es zeigte sich aber auch, dass die Verbände diese Aufgabe nicht ohne eine Aufwandsvergütung wahrnehmen bzw. wahrnehmen können. Neben der Unterstützung durch die öffentliche Hand wurden zum Beispiel mit der niederländischen Umweltlotterie neue und sehr erfolgreiche Finanzierungsinstrumente entwickelt.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass vergleichbare, politisch und gesellschaftlich akzeptierte Ansätze für die Bundesrepublik Deutschland noch fehlen bzw. erst in den Anfängen stecken. In Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt und dem brandenburgischen Umweltministerium leistet der NABU beim Kauf des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lieberose bereits Vorarbeit. Zum Preis von 1,5 Millionen Mark werden dort 3000 Hektar einzigartiger Natur dauerhaft gesichert.

Lieberose und die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe sollten als erste Schritte für ein groß angelegtes nationales Programm zur Sicherung des Naturerbes verstanden werden. Die weiteren erforderlichen Instrumente müssen in enger, zielorientierter Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen und den Umweltverbänden erarbeitet und dann möglichst zügig umgesetzt werden. Die Niederlande und Großbritannien, wo neben Naturmonumenten und dem RSPB auch verschiedene andere Organisationen an der Sicherung der nationalen Naturerbe beteiligt sind (z.B. Staatsbosbeheer, British National Trust) sowie die Initiativen des NABU zeigen mögliche Wege. Jetzt ist die Bundesrepublik Deutschland gefordert, ihre Vorbildfunktion im Flächenschutz mit Leben zu füllen!

Ralf Schulte (NABU-Akademie Gut Sunder)

Hier geht's zum BMU Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder.