Erhalt des nationalen Naturerbes - Wie geht es weiter? |
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Ergebnisse eines Infoseminars der NABU-Akademie Gut Sunder vom 09.12.2003 |
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Beim Schutz des nationalen Naturerbes wurde in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Als Erfolge sind die Umsetzung des Nationalpark-Programms der DDR, die Konversion zahlreicher Truppenübungsplätze im Osten Deutschland zu Naturschutzgebieten oder der Stopp des Flächenverkaufs durch die BVVG zu nennen. Für etliche ökologisch wertvolle Naturgebiete von gesamtstaatlicher Bedeutung konnten bislang jedoch keine zufriedenstellenden Schutzlösungen gefunden werden. Zu erwarten ist auch, dass im Laufe der nächsten Jahre für weitere Gebiete mit einem hohen naturschutzfachlichen Stellenwert (z.B. Aufgabe des Braunkohletagebaus, Aufgabe von militärischen Übungsplätzen) Nutzungsveränderungen und Flächenverkäufe anstehen. Die Frage der Zukunft des nationalen Naturerbes stand daher im Mittelpunkt eines Infoseminars, zu dem die NABU-Akademie Gut Sunder und die NABU-Bundesvertretung nach Berlin eingeladen hatten. Zunächst galt es, den Begriff nationales Naturerbe zu definieren. Dr. Dieterich (BMU) erläuterte, dass darunter in erster Linie Arten und Lebensräume von nationaler oder supranationaler Bedeutung zu verstehen seien. Als Vertreter der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe schloss sich Unselt dieser Definition an, wollte den Begriff aber darüber hinaus auf alle noch großflächig naturnahen Landschaftsräumen im Eigentum des Bundes ausgedehnt wissen. Die Pflicht des Bundes zur naturschutzkonformen Sicherung ihrer ökologisch besonders bedeutsamen Liegenschaften (z.B. Militärflächen, Bergbaufolgelandschaften und Flächen im Gebiet des Grünen Bandes) leitet sich für Unselt aus der Verantwortung als Eigentümer ab. Anders als Unselt sah Dieterich keine besondere Eigentümerverantwortung des Bundes im Naturschutz. Der Bund sei ein Grundbesitzer wie jeder andere auch. Wenn seine Flächen eine besondere Bedeutung für den Naturschutz hätten, dann müsste dieser zunächst einmal von den jeweils zuständigen Landesverwaltungen festgestellt und dann die erforderlichen Verfahren zur Unterschutzstellung eingeleitet werden. Als Ausnahmen wollte Dieterich lediglich die Gebiete der Ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee sowie in gewissem Rahmen auch die aktiv genutzten militärischen Übungsplätze gelten lassen, denn hier stünde der Bund sowohl in der Rolle des Grundeigentümers als auch der zuständigen Verwaltungsbehörde. Für Unselt leitet sich die Zuständigkeit des Bundes für den Naturschutz auf Bundesliegenschaften hingegen auch aus einer besonderen moralischen Verpflichtung des Bundes ab. Die Bundesrepublik Deutschland habe sich schließlich in einer Reihe internationaler Abkommen und Verträge den Zielen und Anliegen des Naturschutzes verpflichtet und müsste sich deshalb auch als Grundeigentümer besonders vorbildlich verhalten. Folgt man der weitergehenden Definition von Dieterich, so steht das nationale Naturerbe in Deutschland auf sechs Säulen:
Die weiteren Diskussionen konzentrierten sich auf jene Flächen des nationalen Naturerbes, für die aus Sicht der Naturschutzverbände und -stiftungen akuter Handlungsbedarf besteht, da sie einem zunehmend wachsenden Verwertungs- und Nutzungsdruck unterliegen. Nach Erhebungen der thüringischen David-Stiftung summieren sich die ungesicherten Flächen der BVVG, des Grünen Bandes, der militärischen Übungsplätze und der Bergbaufolgelandschaften auf 123.500 ha. Genährt werden die Sorgen von der gegenwärtigen Verwertungspraxis des Bundes und der Länder. Sie begründen den Verkauf der Flächen mit der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung. Zudem wirft die in der Vergangenheit geübte Praxis der Übertragung von Flächen an Naturschutzorganisationen zur Zeit mehr Fragen als Antworten auf. 106.700 ha naturschutzrelevanter Flächen der öffentlichen Hand sind bisher bzw. werden in naher Zukunft an verschiedene neue Träger übertragen worden. Mit 65.000 ha übernahmen. Privatorganisationen des Naturschutzes nach Aussage von Adrian Johst den größten Anteil. Mit dem Eigentumswechsel gingen auch die Eigentümerpflichten an die neuen Grundeigentümer über. Obwohl zahlreiche Flächenübertragungen unentgeltlich erfolgten, investierten die Naturschutzorganisationen 15 Mio € in den Flächenerwerb. Zusätzlich waren Nebenkosten in Höhe von rund 1 Mio € aufzubringen und die Folgekosten, die sich z.B. aus Beitragspflichten gegenüber Wasser- und Bodenverbände oder der Notwendigkeit zum Abschluss von grundstücksbezogenen Versicherungen (Waldbrandversicherung u.a.) ergeben, schlagen nach Berechnungen der David-Stiftung mit weiteren 50 € pro Hektar und Jahr zu Buche. Johst sieht deshalb auf die Naturschutzorganisationen laufende jährliche Kosten in Höhe von 3,25 Mio € zu kommen. Diese immense Belastung reduziere die Möglichkeiten zur weiteren - selbst unentgeltlichen - Flächenübernahme erheblich, und stelle u.U. sogar die langfristige Sicherung der bereits übernommen Flächen in Frage. Vor dem Hintergrund der bereits eingegangenen Verpflichtungen und angesichts der noch zur Rede stehenden Übertragung weiterer 123.000 ha müsse das bisherige Verfahren der Flächenübernahme auf den Prüfstand gestellt und die Frage "Wie geht es weiter?" erörtert werden, so die übereinstimmenden Positionen von Johst und Unselt. Gegenwärtig suchen die Naturschutzorganisationen unter dem Dach der DNR-Strategiegruppe Naturschutzflächen nach zukunftsweisenden Lösungen. Diskutiert werden neben Finanzierungs- und Versicherungsfragen auch die Möglichkeiten des gemeinsamen Liegenschaftsmanagements. Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe plädiert darüber hinaus für die Einrichtung eines Kapitalstocks seitens des Bundes und der Länder, mit dessen Kapitalerträgen der Erwerb und der laufende Unterhalt der Naturschutzflächen dauerhaft gedeckt werden können. Denkbare Modelle wären aus Sicht von Unselt z.B. eine Bundesstiftung Naturschutz oder ein zusätzliches, zweckgebundenes Sondervermögen in Verwaltung der DBU. Nach seiner überschlägigen Rechnung wäre für den Fall der unentgeltlichen Flächenbereitstellung ein Stiftungskapital von 250 Mio € und bei einem Flächenankauf für durchschnittlich 1.800 €/ha ein Stiftungsvolumen von 500 Mio € notwendig. Bei einer angenommenen jährlich Verzinsung von 5% ließen sich die Folgekosten des Flächenmanagements aus den Stiftungserträgen solide finanzieren. Als weitere Vorteile des Modells "Bundesstiftung Naturschutz" nannte Unselt, dass der Bund auf diese Weise seiner Verantwortung für die Bewahrung des Nationalen Naturerbes gerecht und gleichzeitig durch einen einmaligen Kostenaufwand eine dauerhafte und langfristig tragbare Lösung erreicht werde. Denn eines müsse klar sein, so das abschließende Fazit von Unselt und Johst, der Bund und die Länder haben eine gemeinsame Verantwortung für den Erhalt des nationalen Naturerbes. Die vielfältigen Vorleistungen der Naturschutzorganisationen machten deutlich, dass sie bereit stünden, Bund und Länder bei der langfristigen Bewahrung des nationalen Naturerbes zu unterstützen. Für ein "Outsourcing", mit dem sich diese jedoch ihrer Verantwortung zu entziehen versuchten und die Lasten auf die Seite der Stiftungen und Verbände verschöben, seien sie aber kaum zu gewinnen. Ralf Schulte |
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Die Tagungsveranstaltung wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Die Veranstaltungsinhalte und -ergebnisse geben nicht unbedingt die Meinung des Bundesumweltministeriums, des Bundesamt für Naturschutz oder des Naturschutzbund Deutschland (NABU) wieder. |
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